Objektbeschreibung
Das 1982 errichtete Mehrfamilienhaus verfügt über drei in sich abgeschlossene Wohneinheiten, die sich auf Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss verteilen. Insgesamt stehen rund 320 m² Wohnfläche und 11 Zimmer zur Verfügung. Das Haus ist teilunterkellert, wobei der Keller noch als Ausbaureserve genutzt werden kann.
Im Erdgeschoss wurde 2021 das Bad saniert: ein neues Duschbad mit Tageslicht wurde eingebaut. Die Einheit ist komplett möbliert und verfügt über einen großen, überdachten Balkon. Das Erdgeschoss ist bereits barrierefrei nutzbar; welchen Umfang etwaige weitere Maßnahmen für eine vollständige Barrierefreiheit hätten, ist derzeit nicht abschließend geklärt. Im gesamten Gebäude wurden zudem bereits einzelne Fenster erneuert.
Das Obergeschoss (123 m², 4 Zimmer) verfügt über eine Einbauküche sowie ein Tageslichtbad mit Badewanne, Dusche und Bidet.
Das Dachgeschoss (90 m², 4 Zimmer) bietet ebenfalls eine Einbauküche sowie ein Bad mit Badewanne.
Jede der drei Wohneinheiten verfügt über einen eigenen, separat abgerechneten Zähler – eine klare, transparente Abrechnung für Eigennutzer wie auch für spätere Mieter ist damit ohne zusätzlichen Aufwand möglich. Zum Anwesen gehören außerdem zwei Doppelgaragen mit insgesamt vier PKW-Stellplätzen.
Energieausweis ist aktuell in Bearbeitung und liegt bald vor.
Ausstattung
• 3 abgeschlossene Wohneinheiten mit jeweils eigenem Zähler
• Erdgeschoss 2021 saniert, komplett möbliert, großer überdachter Balkon
• Erdgeschoss weitgehend barrierefrei – nur noch kleine Restmaßnahmen nötig
• Teilweise bereits neue Fenster im Haus verbaut
• Teilunterkellert mit Ausbaureserve
• 2 Doppelgaragen mit 4 PKW-Stellplätzen
• Ruhige, gefragte Taunuslage mit viel Entwicklungspotenzial
• Aktuell unvermietet – flexibel nutzbar zur Eigennutzung, Vermietung oder als reine Kapitalanlage
Lage
Das Anwesen liegt in Niederreifenberg, einem Ortsteil der Gemeinde Schmitten im Hochtaunuskreis, mitten im Taunus und in unmittelbarer Nähe des Feldbergs. Die Umgebung ist geprägt von Ruhe, Natur und einer zentralen Lage innerhalb des Ortes – ideal für alle, die Wohnen im Grünen mit guter Anbindung Richtung Frankfurt am Main und Bad Homburg verbinden möchten.
Das Grundstück und der Ort bieten aus unserer Sicht noch viel Entwicklungspotenzial – sowohl für Eigennutzer, die hier langfristig planen möchten, als auch für Kapitalanleger, die von der ruhigen, gefragten Taunuslage profitieren wollen.
Sonstiges
GELDWÄSCHE:
NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, ist als Immobilienmakler gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14, § 10 Abs. 3 sowie § 11 Abs. 1, 4 und 6 des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, bei Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung mit ernsthaftem Interesse an der Durchführung eines Immobilienkaufvertrages die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Bei natürlichen Personen erfolgt die Identifizierung durch Anfertigung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs sowie Identifizierung der für diese handelnden natürlichen Person. Die erhobenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt (§ 8 Abs. 4 GwG).
HAFTUNG:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers bzw. Verkäufers. NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, übernimmt für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr und keine Haftung. Eine bestimmte Beschaffenheit des Objekts ist nicht vereinbart; Garantien werden nicht übernommen. Sämtliche Immobilienangebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt von Irrtümern, Zwischenverkauf sowie sonstiger Zwischenverwertung.
DOPPELTÄTIGKEIT:
NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, weist ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen im vorliegenden Vermittlungsvorgang sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer als Makler tätig sein kann (Doppeltätigkeit im Sinne des § 654 BGB). Die Doppeltätigkeit wird hiermit offengelegt. Der Provisionsanspruch bleibt bei ordnungsgemäßer Offenlegung und Zustimmung beider Parteien gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 21.03.2024 – I ZR 185/22) unberührt. Soweit der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt, gelten die Bestimmungen des § 656c BGB (Halbteilungsgrundsatz).
PROVISION:
Mit der Kontaktaufnahme und Inanspruchnahme der Maklerdienstleistung von NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, kommt gemäß § 652 Abs. 1 BGB ein Maklervertrag in Textform (§ 656a BGB) zustande. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem notariellen Abschluss eines Kaufvertrages infolge des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit von NIX Immobilien. Die Provision ist mit Beurkundung des Kaufvertrages verdient und fällig. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern als Käufer beträgt die Außenprovision höchstens die Hälfte der Gesamtprovision (§§ 656b, 656c BGB). Die konkrete Provisionshöhe ist dem jeweiligen Exposé zu entnehmen.
WIDERRUFSRECHT:
Sofern der Maklervertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder Online-Formular) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht diesem gemäß §§ 312b, 312g, 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Maklerleistung, wenn der Makler mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat (§ 356 Abs. 4 BGB).