Objektbeschreibung
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Ausstattung
- Baujahr 1996
- Dreizimmerwohnung
- Eingangsbereich mit zentral verlaufendem Flur
- Großzügiges Wohnzimmer mit Ausgang zum ersten Balkon
- Separate, abgeschlossene Küche
- Helles Tageslichtbad
- Schlafzimmer mit direktem Zugang zum zweiten Balkon
- Kinderzimmer in unmittelbarer Nähe zum Schlafzimmer
- Zusätzliches Gäste-WC
- Wohnräume mit hochwertigem Parkettboden ausgestattet
- Zwei Balkone für zusätzlichen Wohnkomfort
- Eigenes, abgeschlossenes Kellerabteil im Untergeschoss
Lage
Die Wohnung liegt in einer zentralen und dennoch ruhigen Wohngegend von Markkleeberg, umgeben von gepflegten Häusern, kleinen Geschäften und viel Grün. Der Agra-Park sowie weitere Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe, ebenso wie Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, medizinische Versorgung und Bildungseinrichtungen.
Die Verkehrsanbindung ist sehr gut: Straßenbahn, Bus und S-Bahn sind in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar und bieten schnelle Verbindungen nach Leipzig und in die Region. Autofahrer profitieren von der Nähe zur B2 sowie zur A38, wodurch alle Ziele im Leipziger Umland bequem erreichbar sind. Insgesamt bietet die Lage eine ausgewogene Kombination aus städtischer Nähe, Natur und optimaler Erreichbarkeit.
Sonstiges
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Bei Kauf verpflichtet sich der Käufer an die Bricks & Mortar Immobilien Leipzig GmbH eine Maklerprovision in der angegebenen Höhe nach notariellem Kaufvertrag zu leisten. Durch Ihre Objektanfrage bestätigen Sie die Vereinbarung und Anerkennung dieser Maklercourtage.
Tipp-Provision!!
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HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Trotz regelmäßiger Prüfung von Daten, Bildern und Informationen übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Ebenso wenig für die Verfügbarkeit des Angebotes bei Vermietung oder Verkauf. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Bricks & Mortar Immobilien Leipzig GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.