Objektbeschreibung
Diese großzügige 4,5-Zimmer-Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss und bietet Ihnen Annehmlichkeiten, die das Stadtleben noch schöner machen.
Ausgestattet mit einer Fußbodenheizung, einem hochwertigem Vinylboden, Tageslichtbad und bodenebener Dusche und einem separaten Tages-WC lässt diese Wohnung keine Wünsche offen. Eine Einbauküche mit Elektrogeräten ist vorhanden.
Die großzügige Terrasse ist überdacht.
Die Kehrwoche sowie der Winterdienst wird von einem kompetenten Hausmeisterservice für Sie übernommen.
Zur Wohnung gehört ein Kellerraum sowie ein Tiefgaragenplatz.
Die Wohnung ist aktuell vermietet und wird zum 01.11.2026 bezugsfrei.
Ausstattung
- großer West Balkon
- Tageslicht-Bad
- bodengleiche Dusche & WC
- zusätzlich Tages-WC mit Waschmaschinenanschluss
- Abstellraum in der Wohnung
- TV-Anschluss im Wohn-, Schlaf- und Kinder bwz. Arbeitszimmer
- hochwertiger Vinyl-Boden
- Kellerraum
- Tiefgarage
Lage
In bester Innenstadtlage, wenige Gehminuten vom historischen Stadtkern entfernt. Der Edeka-Supermarkt CULINARIA, sowie die Stadtbushaltestelle sind nur ca. 50 m entfernt. Genießen Sie die Annehmlichkeit dieser außergewöhnlichen Stadtwohnung.
Die große Kreisstadt Rottweil bildet den zentralen Mittelpunkt im Südwesten zwischen Stuttgart, Bodensee und dem Elsass. Eine Vielzahl kultureller Veranstaltungen und Einrichtungen, ein umfassendes Angebot an Schulen sowie ein lebendiges und vielfältiges Vereinsleben mit guten Sport- und Freizeitangeboten unterstreichen den hohen Wohn- und Freizeitwert dieser aktiven Stadt. Der direkte Anschluss an die A 81 Stuttgart-Singen führt Sie in weniger als einer Stunde Fahrzeit in die Landeshauptstadt Stuttgart, an den Bodensee und in die Schweiz. Naturliebhabern bietet die nähere Umgebung eine Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten. Der nahe gelegene Schwarzwald und die Schwäbische Alb laden zudem zu vielfältigen und interessanten Unternehmungen ein.
www.rottweil.de
Sonstiges
Das Mietverhältnis wird auf eine unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Mindestmietdauer (gegenseitiger Kündigungsausschluss) beträgt 24 Monate.