Objektbeschreibung
Die Doppelhaushälfte liegt in einer 1996/1997 erbauten Wohnanlage am Ortseingang von Müggelheim. Die kleinteilige Bebauung fügt sich harmonisch in die Gesamtstruktur des Ortes ein. Die gesamte Anlage ist mit viel Grün umgeben und schafft eine angenehme Wohnatmosphäre.
Ausstattung
Im Erdgeschoss befindet sich die separate Küche mit Fenster, ein Abstellraum, das Gäste-WC und das großzügig geschnittene Wohnzimmer mit Terrassenzugang.
Besonders hervorzuheben ist der kleine private Garten. Er beansprucht wenig Pflegeaufwand und bietet dafür mehr Zeit für Entspannung.
Der Fußboden im Wohnzimmer ist mit Parkett ausgestattet. 3 Schlafzimmer, das Hauptbad mit Badewanne und Dusche befinden im Obergeschoss. Ein kleines Highlight stellt das Dachstudio dar. Hier gibt es Platz für einen Arbeitsbereich oder Gäste. Zur Ausstattung gehören Rollläden im Erdgeschoss, bodentiefe Fenster im Wohnzimmer und im großen Schlafzimmer. Die Beheizung des Hauses sowie die Warmwasseraufbereitung erfolgen über eine Gastherme. Der wesentliche Energieträger ist Gas.
Ein Außenstellplatz ist im Kaufangebot enthalten.
Lage
Besonders reizvoll ist die Nähe zum Müggelsee und den weitläufigen Waldgebieten rund um Köpenick und Müggelheim. In fußläufiger Erreichbarkeit befinden sich Einkaufsmöglichkeiten wie Norma, Plus oder ein Getränkemarkt. Der Ortskern mit einigen Geschäften ist ebenfalls nicht weit entfernt. Sowohl das Einkaufszentrum in Gosen als auch das Allende-Center in Köpenick sind mit dem Auto oder dem Bus schnell zu erreichen.
Sonstiges
Der Veräußerer behält es sich vor, bei mehren Kaufangeboten über den Preis zu verhandeln. Bitte beachten Sie, dass es dadurch zu Kaufpreisänderungen kommen kann.
VERBRAUCHERSCHLICHTUNG, INFORMATION gem. § 36 VSBG
Die EU-Kommission hat eine Internetseite zur Online-Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Verbrauchern (OS-Plattform) eingerichtet, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichen.
Die Hamkon GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Geldwäschegesetz
Zur Verhinderung von Geldwäsche sind wir als Immobilienmakler nach § 2 Absatz 1 Nr. 10 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität unserer Kunden festzustellen, bevor ein mündlicher oder schriftlicher Maklervertrag abgeschlossen wird, spätestens jedoch, wenn wir zum ersten Mal mit Ihnen zusammentreffen. Bei natürlichen Personen benötigen wir eine Kopie des Personalausweises. Ist der Vertragspartner eine juristische Person, nehmen wir Einsicht in das Handelsregister und identifizieren den wirtschaftlich Berechtigten mittels Einsicht in die Gesellschafter-liste. Diese Daten müssen von uns fünf Jahre archiviert werden. Gemäß § 4 Abs. 6 GwG sind auch Sie als unser Vertragspartner verpflichtet, uns die entsprechenden Auskünfte mitzuteilen und den Ausweis bzw. die erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung vorzulegen. Wir bitten Sie, uns hierbei zu unterstützen.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die vollständigen Angaben zur Immobilie nur übermitteln können, wenn uns alle Kontaktdaten des Interessenten (Wohnanschrift, Telefon, …) vorliegen.