Objektbeschreibung
In dem von uns betreuten Wohn- & Geschäftshaus in der Fußgängerzone von Altenkirchen sind neben einer Apotheke, einer Drogerie und einem Fotostudio noch drei Wohnungen untergebracht. Das sich im Fachwerkstil darstellende Gebäude ist schick in das Stadtbild integriert.
Im Jahr 2014 wurde das Gebäude energetisch saniert und die Wohnungen modernisiert.
Die von uns angebotene Wohnung befindet sich im zweiten Obergeschoss des Gebäudes.
In unmittelbarer Nähe des Hauses sind zudem ausreichend öffentliche Parkplätze vorhanden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, bei der Stadt einen Dauerparkplatz zu beantragen.
Ausstattung
Über das angebaute Treppenhaus erreichen Sie den privat gelegenen Flur, der den beiden auf der zweiten Etage gelegenen Wohnungen vorbehalten ist.
Zur linken Seite hin und damit zur Rückseite des Gebäudes ausgerichtet, befindet sich das angebotene 1-Zimmerappartement.
Das voll eingerichtete Appartement mit Einbauküche, Bad mit WC und Dusche sowie der große eingerichtete Wohnraum mit Sofa, Schrank und Bett laden zum Verweilen ein.
Ein kleiner Abstellraum/Speicher und der bereits vorhandene und kostenfrei nutzbare Internetanschluss runden das Bild ab.
Für die Möblierung & Einrichtung werden 50,00 €/mtl. zur Kaltmiete gerechnet.
Lage
Im Zentrum der Kreisstadt Altenkirchen/ Westerwald finden Sie alle Annehmlichkeiten. Einzelhandelsgeschäfte, Supermärkte, Banken, Ärzte, Apotheken, Schulen und Kindergärten sind ebenso zahlreich vertreten wie Freizeitmöglichkeiten. Der hügelige und bewaldete Westerwald ist besonders reizvoll für Naturliebhaber.
Auch der Bahnhof mit Anschluss in Richtung Westerburg, Limburg und Au/Sieg, von dort nach Siegen oder Köln ist schnell erreichbar.
Bis nach Bonn sind es mit dem Auto über die A 560 ca. 45 km (40 Minuten), Köln erreichen Sie über die A3 nach ca. 65 km (in ca. 50 Minuten).
Sonstiges
Das von Ihnen ausgewählte Objekt ist ein Angebot der SIM-Immobilien GmbH. Weitere Objekte finden Sie unter:
www.makler-ak.de www.makler-nr.de www.makler-ww.de
Bitte beachten Sie, dass der Vermieter eine Selbstauskunft oder Mietschuldbefreiung verlangen kann. Die angebotene Wohnung ist frei finanziert. Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt nach Ermessen des Vermieters dem Wohnwert entsprechend und wird nach dessen Angaben veröffentlicht.