Objektbeschreibung
Ab 01.01.2027 erwartet Sie in der Poststraße 52 in Eberswalde eine außergewöhnlich großzügige 5-Zimmer-Wohnung mit ca. 120 m² Wohnfläche: vier separate Zimmer, ein großes Wohnzimmer mit Kamin und Balkon, großzügiger Essbereich, hochwertige Einbauküche, zwei Bäder, Klimaanlage und neue Vinylböden. Carport und Keller gehören ebenfalls zur Wohnung. Ruhige Seitenstraße – und dennoch angenehm zentral gelegen.
Ausstattung
Ausstattung
Die Wohnung wurde 2026 umfassend saniert und bietet eine moderne und hochwertige Ausstattung.
-vier schöne, helle Zimmer
-großzügiges Wohnzimmer
-Balkon
-hochwertige Einbauküche
-Kamin
-Klimaanlage
-zwei vollwertige Bäder
-neu geflieste Bäder
-neuer Vinylboden
-helle, freundlich gestaltete Wände
-Gegensprechanlage
-Carport mit zusätzlicher Abstellnische
-separates Kellerabteil
Hinweis zu den dargestellten Bildern:
Die in diesem Inserat verwendeten Bilder wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt bzw. visualisiert. Die Darstellungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung dar. Sie orientieren sich jedoch hinsichtlich Gestaltung und insbesondere der dargestellten Küche am vorgesehenen späteren Ausstattungszustand der Wohnung.
Die auf den Bildern gezeigte Möblierung und Dekoration ist nicht Bestandteil des Mietangebots bzw. des späteren Mietvertrags, sofern sie nicht ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt wird. Es handelt sich insoweit lediglich um unverbindliche Einrichtungs- und Möblierungsbeispiele.
Lage
Die Wohnung befindet sich in der Poststraße 52 in 16227 Eberswalde, im Stadtteil Finow. Sie liegt in einer ruhigen Wohnlage und gleichzeitig angenehm zentral.
Einkaufsmöglichkeiten und Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind bequem fußläufig erreichbar. Eine Bushaltestelle befindet sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe. Darüber hinaus besteht eine gute Verkehrsanbindung in Richtung Berlin, unter anderem über die nahegelegene Autobahn.
Sonstiges
Wir streben ausdrücklich ein langfristiges Mietverhältnis an.
Für die ersten beiden Mietjahre bleibt die vereinbarte Nettokaltmiete unverändert. Ab dem dritten Mietjahr gilt eine im Mietvertrag vereinbarte Staffelmiete.