Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 5. Oktober 2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Sprache
Anbieter ist die Andrual Technologies UG (haftungsbeschränkt), Torstraße 166, 10115 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 267309 B (nachfolgend Athaus oder wir). Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von athaus.ai, app.athaus.ai und der Schnittstellen von Athaus.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Gilt eine Regel nur für eine der beiden Gruppen, steht das dabei. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Vertragssprache ist Deutsch. Die englische Fassung ist eine Lesehilfe.
§ 2 Was Athaus ist und was nicht
Athaus ist eine Software, mit der ein Anbieter (ein Makler, eine Hausverwaltung oder ein Eigentümer) Immobilien vermarktet und seine Kontakte führt: Objekte anlegen, Inserate auf athaus.ai veröffentlichen, Anfragen beantworten, Besichtigungen vergeben, Unterlagen und Vorgänge führen. Je nach Tarif kommen weitere Funktionen hinzu (§ 4).
Der öffentliche Katalog auf athaus.ai zeigt ausschließlich Objekte, die ein Anbieter selbst eingestellt hat. Athaus durchsucht keine fremden Portale und übernimmt keine fremden Inserate.
Ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrags:
- Keine Maklertätigkeit. Athaus vermittelt keine Immobilien, weist keine Gelegenheit zum Abschluss nach und verlangt von niemandem eine Provision. Durch die Nutzung kommt kein Makler- oder Vermittlungsvertrag zustande, weder mit dem Anbieter noch mit einem Interessenten. Ein Inserat ist die Anzeige des Anbieters; Athaus veröffentlicht sie und leitet Anfragen an ihn weiter, verhandelt aber für niemanden über einen bestimmten Vertrag.
- Keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Hinweise im Dienst, auch solche zu Pflichtangaben einer Anzeige, ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
- Keine Zusage eines Erfolgs. Athaus schuldet die Bereitstellung der Software, nicht den Verkauf, die Vermietung, eine bestimmte Zahl von Anfragen oder einen bestimmten Preis.
Pflichten, die einen Anbieter selbst treffen, bleiben bei ihm. Das gilt insbesondere für die Pflichten eines Immobilienmaklers nach dem Geldwäschegesetz (Identifizierung, Risikomanagement, Meldung von Verdachtsfällen), für die Pflichtangaben einer Immobilienanzeige und für Verträge, die der Anbieter selbst mit Verbrauchern schließt. Funktionen in Athaus können dabei helfen; sie übernehmen diese Pflichten nicht.
§ 3 Konto und Büro
Die Nutzung setzt ein Konto voraus. Angaben bei der Anmeldung müssen zutreffend sein. Zugangsdaten sind vertraulich zu halten.
Auf der Anbieterseite gehört jedes Konto zu einem Büro. Wer ein Büro anlegt, ist sein Inhaber. Den Tarif schließt der Inhaber für das Büro ab; er und die Verwaltung des Büros können Tarife buchen, wechseln und kündigen. Weitere Mitglieder lädt der Inhaber ein, soweit der Tarif es erlaubt.
Ein Konto lässt sich jederzeit in den Einstellungen löschen. Mit der Löschung werden die Daten des Nutzers entfernt, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung. Löscht der einzige Inhaber eines Büros sein Konto, enden die Tarife des Büros mit der Löschung, und es wird nichts mehr berechnet.
§ 4 Tarife und Preise
Die Anbieterseite ist kostenpflichtig. Jeder Preis gilt je Konto (Büro), nicht je Person im Büro. Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Basic: 9,99 EUR im Monat oder 99,90 EUR im Jahr. Bis zu drei Immobilien und ein Mitglied, Inserat auf athaus.ai, Anfragen beantworten, Unterlagen je Immobilie, Textentwürfe mit KI, Besichtigungen zum Selbstbuchen.
- Pro: 99,99 EUR im Monat oder 999,90 EUR im Jahr. Beliebig viele Immobilien und Mitglieder, dazu Selbstauskunft, Einlesen eines Bestands, Anbindung an ein CRM. Pro beginnt mit einer kostenlosen Testphase (§ 5).
- Social Media: 29,99 EUR im Monat, zusätzlich zu Basic oder Pro buchbar. Beiträge für bis zu vier Konten und Anzeigen bei Meta; das Werbebudget zahlt der Anbieter direkt an Meta. Das Paket hat keine Testphase, der erste Betrag wird mit Abschluss der Bestellung fällig, und es ist zum Ende jedes Monats kündbar.
- Enterprise: Leistungsumfang und Preis nach gesonderter Vereinbarung.
Der Jahrespreis entspricht zehn Monatspreisen.
Einige Leistungen sind in einer Menge je Monat enthalten, etwa das KI-Guthaben oder die Zahl der Bewertungen. Die Mengen je Tarif stehen bei der Planwahl und in der App unter Abrechnung; sie beginnen jeden Monat neu und werden nicht übertragen. Ist eine Menge aufgebraucht, steht die Leistung bis zum nächsten Monat nicht zur Verfügung. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
Weicht ein Betrag, der unmittelbar vor der Bestellung angezeigt wird, von diesem Paragrafen ab, gilt der niedrigere.
§ 5 Testphase
Pro beginnt einmal je Büro mit einer kostenlosen Testphase von drei Tagen. Bei der Bestellung wird ein Zahlungsmittel hinterlegt; belastet wird während der Testphase nichts. Wird bis zum Ende der Testphase nicht gekündigt, läuft der Vertrag zum gewählten Preis weiter, und der erste Betrag wird mit dem Ende der Testphase fällig. Wer in der Testphase kündigt, zahlt nichts.
Basic und Enterprise haben keine Testphase. Bei Basic wird der Betrag für den ersten Abrechnungszeitraum mit Abschluss der Bestellung fällig.
§ 6 Vertragsschluss
Die Darstellung der Tarife ist noch kein bindendes Angebot. Ein Tarif wird so bestellt:
- In der App wählt der Nutzer unter Abrechnung oder bei der Einrichtung den Tarif und die Zahlweise (monatlich oder jährlich). Über dem Knopf stehen Preis, Testphase, Laufzeit und Kündigung.
- Er stimmt diesen Bedingungen und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu und verlangt, dass Athaus sofort beginnt (§ 9).
- Auf der Zahlungsseite unseres Zahlungsdienstleisters Stripe gibt er Zahlungsmittel und Rechnungsanschrift ein. Dort sieht er vor dem Absenden noch einmal Tarif, Preis und Testphase und kann jede Eingabe korrigieren oder den Vorgang abbrechen.
- Mit dem Klick auf die Schaltfläche, die die Zahlungspflicht nennt (etwa "Zahlungspflichtig abonnieren"), gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir den Tarif freischalten; das geschieht unmittelbar danach. Die Bestätigung des Vertrags kommt per E-Mail.
Wir halten fest, welcher Fassung dieser Bedingungen zugestimmt wurde, mit Zeitpunkt und Prüfsumme; die App zeigt das unter Abrechnung. Die jeweils aktuelle Fassung steht unter athaus.ai/agb, frühere Fassungen schicken wir auf Anfrage. Bei der Bestellung lassen sich die Bedingungen über die Druck- oder Speicherfunktion des Browsers sichern.
Enterprise kommt durch eine gesonderte Vereinbarung zustande.
§ 7 Zahlung, Rechnung und Wechsel
Bezahlt wird über die Stripe Payments Europe, Ltd. (Stripe). Kartendaten gibt der Nutzer dort ein; Athaus erhebt und speichert sie nicht. Rechnungen stellt Stripe aus; sie sind in der App unter Abrechnung abrufbar.
Bei monatlicher Zahlweise wird zu Beginn jedes Monats belastet, bei jährlicher zu Beginn jedes Jahres, bei Pro jeweils ab dem Ende der Testphase. Kommt eine Zahlung nicht zustande, versucht Stripe sie über mehrere Tage erneut; bleibt sie aus, kann Athaus die kostenpflichtigen Funktionen aussetzen, bis bezahlt ist.
Ein Wechsel auf einen größeren Tarif gilt sofort; der Betrag für den Rest des laufenden Zeitraums wird anteilig verrechnet. Ein Wechsel auf einen kleineren Tarif gilt zum Ende des bezahlten Zeitraums.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
Monatliche Zahlweise. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Er ist jederzeit kündbar und endet zum Ende des laufenden Monats, in der Testphase mit deren Ende.
Jährliche Zahlweise. Die erste Laufzeit beträgt ein Jahr; bis zu ihrem Ende kann jederzeit gekündigt werden. Danach gilt:
- Für Verbraucher läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Den im Voraus gezahlten Betrag für die Zeit nach dem Vertragsende erstatten wir anteilig.
- Für Unternehmer verlängert er sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht bis zum Ende des laufenden Jahres gekündigt wird.
Bis zum Vertragsende bleiben die Funktionen des Tarifs nutzbar. Gekündigt wird ohne Anmeldung über Verträge hier kündigen auf athaus.ai, in der App unter Abrechnung oder in Textform an kontakt@athaus.ai.
Athaus kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen, frühestens zum Ende der ersten Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Den Wortlaut samt Muster-Formular enthält die Widerrufsbelehrung. Widerrufen lässt sich auch ohne Anmeldung über Vertrag widerrufen auf athaus.ai.
Vor der Bestellung kann der Verbraucher verlangen, dass Athaus sofort beginnt, also vor Ablauf der Widerrufsfrist. Dieses Verlangen holen wir mit einem eigenen Haken ein und halten es fest. Widerruft er danach, zahlt er einen angemessenen Betrag für die Leistung bis zum Widerruf (§ 357a Abs. 2 BGB); für eine kostenlose Testphase ist das nichts.
§ 10 Inhalte des Anbieters
Der Anbieter behält alle Rechte an den Angaben, Texten, Fotos, Grundrissen und Unterlagen, die er einstellt. Er räumt Athaus für die Dauer der Veröffentlichung ein einfaches, räumlich unbeschränktes Recht ein, diese Inhalte zur Vermarktung genau dieser Immobilie zu nutzen: auf der Objektseite und im Katalog von athaus.ai, in Vorschauen und Suchergebnissen sowie in den Kanälen, die der Anbieter selbst über Athaus bespielt (Exposé, Social Media, Anzeigen).
Das Recht endet, wenn das Inserat zurückgezogen, das Objekt gelöscht oder der Vertrag beendet wird. Inhalte, die der Anbieter bereits selbst an ein anderes Portal oder Netz übergeben hat, kann Athaus dort nicht zurückholen.
Der Anbieter sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere an Fotos und Grundrissen, und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt Athaus von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Zusicherung beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
Der Anbieter ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich, insbesondere für die Pflichtangaben einer Immobilienanzeige nach § 87 des Gebäudemodernisierungsgesetzes. Athaus prüft das Vorhandensein dieser Angaben, nicht ihre Richtigkeit.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Wie Athaus mit personenbezogenen Daten umgeht, für die Athaus selbst verantwortlich ist, steht in der Datenschutzerklärung.
Die personenbezogenen Daten Dritter, die der Anbieter in Athaus verarbeitet, verarbeitet Athaus in seinem Auftrag: Interessenten, Eigentümer und alle Kontakte, die er anlegt, einliest oder aus einem anderen System übernimmt, samt Nachrichten, Terminen und Unterlagen. Dafür gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als Anlage zu diesen Bedingungen. Ihr wird beim Abschluss eines Tarifs ausdrücklich zugestimmt.
§ 12 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer verpflichtet sich,
- nur Immobilien einzustellen, zu deren Vermarktung er berechtigt ist,
- keine rechtswidrigen, irreführenden oder diskriminierenden Inhalte einzustellen,
- personenbezogene Daten Dritter nur einzustellen, einzulesen oder zu übernehmen, wenn er sie verarbeiten darf, und keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ohne Rechtsgrundlage,
- den Dienst nicht automatisiert auszulesen und keine Schutzmaßnahmen zu umgehen,
- Anfragen und Nachrichten, die über Athaus eingehen, nicht für Werbung zu verwenden, die nichts mit dem Objekt zu tun hat, und Werbung per E-Mail oder Telefon nur mit Einwilligung des Empfängers zu versenden.
Wer als Makler eine Wohnung zur Miete inseriert, sichert mit jeder Veröffentlichung zu, dass er dazu einen Auftrag des Vermieters oder eines anderen Berechtigten hat (§ 6 Abs. 1 WoVermRG), und weist ihn Athaus auf Verlangen nach. Er nennt in der Anzeige seinen Namen, seine Eigenschaft als Wohnungsvermittler und die Miete und weist darauf hin, ob Nebenleistungen gesondert zu vergüten sind (§ 6 Abs. 2 WoVermRG). Von Wohnungssuchenden, die über Athaus anfragen, verlangt er kein Entgelt für den Nachweis oder die Vermittlung (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Das Inserat und jede Nachricht, die über Athaus an einen Interessenten geht, sind Erklärungen des Anbieters.
Athaus zeigt an jedem Inserat öffentlich, wer anbietet: den Namen aus dem Anbieterprofil, bei einem gewerblichen Anbieter mit der Bezeichnung als Immobilienmakler und einem Verweis auf sein Impressum, bei einem privaten mit dem Hinweis, dass er privat anbietet. Der Anbieter gibt dort den Namen an, unter dem er auftritt, als Unternehmen seine Firma, und hält ihn und sein Impressum aktuell.
Bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß kann Athaus einzelne Inserate von der Seite nehmen oder den Zugang sperren. Der Nutzer wird darüber unterrichtet.
§ 13 Die Suche
Wer eine Immobilie sucht, nutzt Athaus unentgeltlich: jedes Inserat sehen, gespeicherte Suchen, die Vorschläge dazu und Anfragen an Anbieter kosten nichts. Alle Suchenden sehen dieselben Inserate zur selben Zeit, und die Reihenfolge hängt nicht davon ab, ob jemand zahlt. Eine Anfrage geht nur nach Freigabe des Suchenden hinaus; die Antwort des Anbieters landet in seinem Postfach in der App.
Bei der Suche nach einer Mietwohnung gelten für alle dieselben Grenzen, und keine davon lässt sich kaufen. Einen Auto-Modus, der von selbst anfragt, gibt es dort für niemanden.
Dabei kommt mit Athaus kein Makler- oder Vermittlungsvertrag zustande. Athaus schuldet keine Treffer: ob und wann ein passendes Objekt erscheint, hängt davon ab, was Anbieter einstellen. Kostenpflichtige Leistungen für Suchende bietet Athaus derzeit nicht an.
§ 14 Funktionen mit KI
Einige Funktionen arbeiten mit Sprachmodellen, etwa Entwürfe für Texte und Antworten, das Auslesen von Unterlagen, Bewertungen und der Chat. Im Chat antwortet ein KI-System. Ergebnisse können unvollständig oder falsch sein. Der Nutzer prüft sie, bevor er sie verwendet, veröffentlicht oder versendet; was er veröffentlicht oder versendet, verantwortet er.
§ 15 Verfügbarkeit und Änderungen am Dienst
Athaus wird laufend weiterentwickelt. Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder entfallen, solange der vertraglich geschuldete Kern erhalten bleibt: für den Anbieter Inserat, Anfragen und die Funktionen seines Tarifs, für den Suchenden gespeicherte Suche, Vorschläge und Anfrage.
Gegenüber Verbrauchern ändert Athaus den Dienst über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit Nötige hinaus nur aus einem triftigen Grund, etwa einer geänderten Rechtslage, der Sicherheit, der technischen Weiterentwicklung oder einem eingestellten Dienst Dritter, ohne zusätzliche Kosten und mit klarer Information. Beeinträchtigt eine Änderung die Nutzung mehr als nur unerheblich, informieren wir vorher auf einem dauerhaften Datenträger, und der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden (§ 327r BGB).
Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Wartungsfenster und Störungen können den Dienst vorübergehend einschränken. Entfällt eine kostenpflichtige Funktion dauerhaft, kann der Nutzer außerordentlich kündigen; der Betrag für die nicht genutzte Zeit wird anteilig erstattet.
§ 16 Haftung
Athaus haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Athaus nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für Inhalte, die ein Anbieter einstellt, und für das Zustandekommen oder die Abwicklung eines Geschäfts zwischen Anbieter und Interessent haftet Athaus nicht.
§ 17 Änderungen dieser Bedingungen
Athaus kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder des Leistungsumfangs. Eine Änderung teilen wir mit ihrem Inhalt mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit.
Sie gilt nur, wenn der Nutzer ihr ausdrücklich zustimmt; die App bittet beim nächsten Besuch darum. Schweigen gilt nicht als Zustimmung, und bis zur Zustimmung gilt die bisherige Fassung. Stimmt der Nutzer nicht zu, kann Athaus den Vertrag nach § 8 kündigen. Preisänderungen gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Änderungen, die nur die Schreibweise oder einen Verweis betreffen und den Inhalt nicht berühren, brauchen keine Zustimmung.
§ 18 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin.
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.