Rechtliches
Auftragsverarbeitung
Stand: 17. September 2026
Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie wird Vertragsbestandteil, sobald ein Tarif abgeschlossen wird, der die Empfangsadresse je Objekt enthält.
1. Wer hier welche Rolle hat
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist der Anbieter, also der Nutzer, der eine Immobilie vermarktet. Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist die Andrual Technologies UG, Torstraße 166, 10115 Berlin (Athaus).
Diese Vereinbarung gilt nur für die Daten, die über die Empfangsadresse je Objekt eingehen. Für alles andere, was Athaus im eigenen Namen verarbeitet, etwa das Konto des Nutzers und seine Abrechnung, ist Athaus selbst Verantwortlicher; das steht in der Datenschutzerklärung.
2. Gegenstand, Dauer und Zweck
Gegenstand ist die Entgegennahme, Einordnung und Bereitstellung von Anfragen, die Interessenten an eine Empfangsadresse von Athaus senden, sowie die Zustellung der Antworten des Anbieters. Zweck ist allein die Vermarktung der Immobilie des Anbieters.
Die Vereinbarung läuft, solange der Tarif läuft, und endet mit ihm. Eine gesonderte Kündigung ist nicht möglich und nicht nötig.
3. Art der Daten und Kreis der Betroffenen
Verarbeitet werden die Angaben, die ein Interessent von sich aus übermittelt:
- Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift,
- der Text seiner Anfrage und angehängte Unterlagen,
- Angaben aus einer Selbstauskunft, soweit der Anbieter sie anfordert und der Interessent sie ausfüllt, etwa Beruf, Einkommen, Haushaltsgröße, Einzugstermin,
- das Portal, über das die Anfrage kam, und der Verlauf der Nachrichten.
Betroffene sind die Interessenten, die sich auf ein Inserat des Anbieters melden.
4. Weisungen
Athaus verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Anbieters. Als Weisung gelten diese Vereinbarung und die Einstellungen, die der Anbieter im Dienst vornimmt. Weitere Weisungen erfolgen in Textform an kontakt@athaus.ai.
Hält Athaus eine Weisung für rechtswidrig, wird der Anbieter unverzüglich darauf hingewiesen; bis zur Bestätigung darf die Ausführung ausgesetzt werden.
5. Vertraulichkeit
Alle Personen, die auftragsgemäß Zugang zu diesen Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und über die einschlägigen Pflichten unterrichtet.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
Athaus hält nach Art. 32 DSGVO insbesondere folgende Maßnahmen vor:
- Verschlüsselung auf dem Transportweg (TLS) für jede Verbindung.
- Zugangsdaten zu fremden Systemen, die ein Anbieter hinterlegt, liegen verschlüsselt und werden nur für die Dauer eines Aufrufs entschlüsselt.
- Zugriff auf die Daten eines Anbieters nur über sein Konto; jede Leseabfrage ist an seine Kennung gebunden.
- Server und Datenbank in der Europäischen Union (Google Cloud, europe-west3, Frankfurt).
- Tägliche, geprüfte Sicherung der Datenbank mit begrenzter Aufbewahrung.
- Trennung von Produktiv- und Testdaten.
7. Unterauftragsverarbeiter
Der Anbieter stimmt dem Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter zu. Alle verarbeiten auf Grundlage eines eigenen Vertrags nach Art. 28 DSGVO; bei Verarbeitung außerhalb der EU auf Grundlage der Standardvertragsklauseln.
- Google Cloud (Server, Datenbank, Sprachmodelle für die Einordnung einer Anfrage).
- Resend (Empfang und Versand der E-Mails).
- Vercel (Auslieferung der Oberfläche).
- Sentry (Fehlerprotokolle, ohne Inhalte der Anfragen).
Über einen Wechsel oder eine Ergänzung wird mindestens vier Wochen vorher in Textform unterrichtet. Der Anbieter kann widersprechen; besteht dann kein gleichwertiger Weg, den Dienst zu erbringen, kann jede Seite außerordentlich kündigen.
8. Rechte der Betroffenen
Wendet sich ein Interessent mit einem Auskunfts-, Berichtigungs-, Lösch- oder Widerspruchsbegehren an Athaus, wird es unverzüglich an den Anbieter weitergeleitet. Athaus unterstützt ihn im Rahmen des technisch Möglichen dabei, diesen Rechten nachzukommen.
9. Meldepflichten
Wird eine Verletzung des Schutzes dieser Daten bekannt, unterrichtet Athaus den Anbieter unverzüglich und stellt die Angaben bereit, die er für seine Meldung nach Art. 33 und 34 DSGVO benötigt.
10. Nachweis und Kontrolle
Athaus stellt dem Anbieter auf Anfrage die Angaben bereit, die zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung nötig sind. Kontrollen erfolgen nach Ankündigung, zu üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs.
11. Löschung nach Ende des Auftrags
Nach Ende der Vereinbarung löscht Athaus die im Auftrag verarbeiteten Daten oder gibt sie auf Wunsch heraus, es sei denn, eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht steht dem entgegen. Sicherungskopien laufen mit ihrer üblichen Frist aus.