Objektbeschreibung
Spontane Besichtigungen in Dorsten möglich!
Unser Büro in Dorsten Himmelsberg 33 ist montags, dienstags, donnerstags und freitags (mittwochs ausgenommen) von 11:00 bis 17:00 Uhr dauerhaft besetzt.
Spontane Besichtigungen sind jederzeit möglich. Rufen Sie einfach kurz unter +49 1520 8106139 an, geben Sie kurz Bescheid und kommen Sie vorbei.
Ihr Ansprechpartner vor Ort:
Lars Kremser
Dieses gepflegte Apartment im dritten Obergeschoss bietet auf 78,72 Quadratmetern eine durchdachte Aufteilung mit insgesamt vier Zimmern. Die Wohnung zeichnet sich durch einen soliden Zustand aus und schafft mit einem separaten Gäste-WC zusätzlichen Komfort für den Alltag. Beheizt wird das 1967 erbaute Gebäude über eine Nachtspeicherheizung. Zudem lädt ein Balkon dazu ein, die Zeit entspannt zu verbringen.
Ausstattung
Diese charmante Wohnung zeichnet sich durch eine Vielzahl von Ausstattungsmerkmalen aus, die wir zur besseren Übersicht nachfolgend aufzählen.
- einen Balkon
- ein weiß gefliestes Bad mit einer Badewanne, Waschbecken und einer Toilette
- eine Küche muss mitgebracht werden
- die Wände und die Decken wurden weiß gestrichen
- die Oberböden sind mit Laminat verlegt, Badezimmer ist gefliest
- praktisch geschnittene Wohnung
Lage
Die Immobilie liegt zentral in Dorsten. Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie eine gute Anbindung an das lokale Verkehrsnetz sind in der Umgebung vorhanden und ermöglichen eine unkomplizierte Erreichbarkeit der umliegenden Infrastruktur.
Sonstiges
Bitte geben Sie uns bei Kontaktaufnahme per E-Mail Ihre Rufnummer (tagsüber) mit an.
Für einen unverbindlichen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gerne auch an Wochenenden zur Verfügung.
Sie erreichen uns per Mail, Whatsapp oder über das Anfragenportal von ImmoScout.
Terminanfragen können Sie rund um die Uhr stellen.
Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf.
Folgende Unterlagen werden zum Abschluss eines Mietvertrages benötigt:
- Kopie des Personalausweises
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate oder entsprechende Nachweise der Mietübernahme durch das Amt
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters
- die aktuelle SCHUFA- Auskunft wird durch unser Büro eingeholt
Sofern keine ausreichende Einkommensnachweise vorhanden sind, oder ein Schufaeintrag vorliegt bitte wir um den Nachweis eines Bürgen. Im Falle einer Bürgschaft benötigen wir die gleichen Unterlagen des Bürgen wie die des Mietinteressenten und eine Bürgschaftserklärung.