Objektbeschreibung
Die modernisierte Wohnung Nr. 1 befindet sich im Haus Wattenblick I auf Erdgeschossebene. Der zwischen den beiden Wohnhäusern 50 + 51 gelegene Holzsteg führt Sie direkt runter zum Strand der Blidselbucht und dem Spazierweg am Wasser.
Klein aber fein! So könnte dieses entzückende Apartment auch umschrieben werden, denn es wurde mit viel Liebe zum Detail saniert (einschließlich der Elektroleitungen) und hochwertig ausgestattet.
Der Wohn-/Schlafraum mit breiter Fensterfront und Zugang zum Balkon, ein wunderschöner Dielenfussboden, weisse Schrankeinbauten, eine integrierte Pantry mit Ess-Tresen, ein modernes Duschbad mit Fußbodenheizung, machen diese Wohnung zu einem Wohlfühl-Apartment für Einzelpersonen oder Paare, die auf unkomplizierte Weise ihr Sylt-Domizil nutzen möchten.
Zur Wohnung gehört eine eigene kleine Abstellfläche im Keller. Für Fahrräder gibt es einen allgemeinen Abstellraum.
Ein Parkplatz ist dieser Wohnung nicht zugeordnet, könnte aber über die Hausverwaltung angemietet werden.
Ein eigenes Grundbuchblatt ist vorhanden.
Ausstattung
Einbauschränke
Dielenboden
Lage
List – das nördlichste Dorf der Insel und gleichzeitig der nördlichste Zipfel Deutschlands! Das Nordseebad bietet ein abwechslungsreiches Ambiente inmitten ausgedehnter Natur. Einzigartige Wanderdünen, lange Sandstrände, die Nordsee und das Wattenmeer, Salzwiesen laden zum Verweilen ein. Für quirliges Leben der Genießer und Nachtschwärmer steht der Hafen, ebenso für Seh- und Seeleute. Zudem werden hier sämtliche Outdoor-Aktivitäten geboten. List ist vielfältig und dennoch überschaubar. Der quirlige Lister Hafen bietet das besondere Flair und vielfältige Facetten. Dem gegenüber entpuppt sich die Blidselbucht als ruhige sonnige Strandidylle.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3.57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.