Objektbeschreibung
Inseltraum mit Weitblick: Charmante Maisonette - Wohnung in Archsum
Willkommen in Archsum, dem charmanten Ruhepol der Insel Sylt. In einem gepflegten Gebäude aus dem Jahr 1969 erwartet Sie diese großzügige Maisonette-Wohnung, die friesische Gemütlichkeit mit einem unvergleichlichen Blick ins Grüne vereint.
Auf ca. 92 m² Wohn-und Nutzfläche entfaltet sich ein durchdachtes Raumkonzept über zwei Ebenen. Das Herzstück der Wohnung ist der lichtdurchflutete Wohn- und Essbereich mit integrierter Einbauküche. Hier verschmelzen Funktionalität und Wohlfühlatmosphäre. Die solide Ausstattung und der gepflegte Zustand der Immobilie bieten eine hervorragende Basis für Ihre individuellen Gestaltungswünsche.
Highlights auf einen Blick:
• Malerischer Ausblick: Genießen Sie den unverbaubaren Blick über die weiten Wiesen von Archsum – ein tägliches Naturschauspiel.
•Großzügiges Raumangebot: 3 Zimmer, darunter zwei geräumige Schlafzimmer, bieten ausreichend Platz für Familie oder Gäste.
• Lage-Juwel: Archsum besticht durch seine Authentizität und Ruhe, abseits des Trubels, und ist dennoch perfekt an die Inselorte Keitum-Morsum und Westerland angebunden.
Ausstattung
Wohnfläche: ca. 92 m² nach Sylter Maß
Zimmer:3
Baujahr:1969
Lage: Archsum (Sylt-Ost)
Lage
Lage: Wo die Insel am ruhigsten atmet
Archsum gilt als der Geheimtipp für Sylt-Liebhaber, die die Weite der Marschlandschaft und die Nähe zum Wattenmeer schätzen. Die Wohnung bietet Ihnen die ideale Kombination aus idyllischer Abgeschiedenheit und der schnellen Erreichbarkeit erstklassiger Gastronomie und exklusiver Shopping-Möglichkeiten in den Nachbarorten.
Sonstiges
Die ausgeschriebene Wohn-u. Nutzfläche ist nicht auf eine genormte Berechnung laut WoFIV oder II. BV zurückzuführen. Es handelt sich vielmehr um eine Berechnung nach dem sogenannten "Sylter Maß".
Es handelt sich um die Wohnung Nr.11, siehe Grundriss.
Die Angaben im Exposé beruhen auf Angaben des Eigentümers.
Der Energieausweis liegt bei einer Besichtigung vor.
Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns persönlich.
https://gemeinde-sylt.de/ortsentwicklung/ferienwohnen/
"Stichtagsregelung" bzw. Auslegung der Rechtslage
Vor 1962 war die bauplanungsrechtliche Unterscheidung zwischen Wohnen und Ferienwohnen nicht rechtlich anerkannt.
Der Eigentümer darf die Wohnung aufgrund seiner alten Baugenehmigung (von vor 1962) daher wahlweise als Ferienwohnung oder als Wohnung nutzen. Auch ein Wechsel zwischen den Nutzungen (ohne genehmigungspflichtige Umbauten) ist möglich.
Gleiches gilt für Baugenehmigungen vor 1977, wenn für das Grundstück zum Zeitpunkt der Genehmigung kein Bebauungsplan bestand.
In beiden Fällen ist kein Nachweis erforderlich, dass die Wohnung schon vor 1962 bzw. 1977 als Ferienwohnung genutzt wurde.
Für beide Fälle gelten zwei Voraussetzungen:
Es wurde später keine weitere Baugenehmigung erteilt, die die Altgenehmigung ersetzt.
Es wurden keine genehmigungspflichtigen, aber nicht genehmigten baulichen Änderungen im oder am Gebäude vorgenommen.
Erfüllt mein Gebäude diese Voraussetzungen, muss ich nicht handeln. Sowohl eine Nutzung als Wohnung und als Ferienwohnung ist genehmigt.
Bin ich mir nicht sicher, kann eine verbindliche Auskunft zur Genehmigungslage nur die Bauaufsicht des Kreises geben.