Objektbeschreibung
Die angebotene Wohnung befindet sich im Erdgeschoss einer gepflegten Wohnanlage mit insgesamt 188 Parteien, Baujahr 1973. Die Eingangshalle der Anlage ist freundlich gestaltet und gepflegt, ein Aufzug ist vorhanden, jedoch führt kein barrierefreier Zugang direkt in die Wohnung.
Die 3-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 91 m² ist über eine zentrale Diele erschlossen, von der aus alle Räume direkt zugänglich sind: ein Büro, das Schlafzimmer, das großzügige Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon, die Küche, das separate WC, das Badezimmer sowie eine praktische Abstellkammer. Der Balkon bietet einen schönen Blick ins Grüne und lädt zum Verweilen ein.
Rund um das Gebäude erstrecken sich gepflegte Grünanlagen mit Parkbänken sowie ein Kinderspielplatz, die ein angenehmes Wohnumfeld schaffen. Ein Stellplatz gehört nicht zur Wohnung.
Die Wohnung ist stark renovierungsbedürftig, bietet nach Modernisierung jedoch großes Potenzial zur individuellen Gestaltung. Ein eigener Kellerraum gehört ebenfalls zur Wohnung.
Die Immobilie eignet sich sowohl für Selbstnutzer, die ihr Zuhause nach eigenen Vorstellungen gestalten möchten, als auch für Kapitalanleger, die das Objekt nach Renovierung attraktiv vermieten wollen.
Laut Wirtschaftsplan 2026 beträgt die monatliche Hausgeldvorauszahlung 617 €. Darin sind 75 € Rücklagen und die Heizkostenvorauszahlung in Höhe von 302 € enthalten.
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Lage
Die Wohnung liegt in einem ruhigen, verkehrsgünstig angebundenen Wohnviertel von Wuppertal. Sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Bäckereien, Apotheken, Schulen und Ärzte befinden sich in unmittelbarer Nähe. Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist ausgezeichnet: Buslinien und die Schwebebahn verbinden den Stadtteil direkt mit den zentralen Punkten der Stadt.
Über die nahegelegenen Autobahnen sind zudem alle größeren Städte der Region bequem erreichbar, sodass sich die Lage durch eine ideale Kombination aus ruhigem Wohnumfeld und hervorragender regionaler Erreichbarkeit auszeichnet.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 4 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 4,76 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.