Objektbeschreibung
Die Wohnung ist ideal, wenn Sie in Kürze auf den Wochenmarkt gelangen oder geschwind frische Brötchen holen wollen. Das Haus ist ruhig in einer kleinen Seitenstraße gelegen. Die gemütliche Wohnung finden Sie im ersten Obergeschoss des Hauses.
Wer die Wohnung betritt, merkt sofort, dass hier dieses Jahr einmal alles auf den Kopf gestellt und gründlich erneuert wurde. Sämtliche Bodenbeläge, die Türen und auch die Heizkörper wurden 2026 frisch ausgetauscht. Das Tageslichtbad ist dabei ein echtes Highlight geworden. Es bietet Ihnen eine Badewanne für entspannte Abende und durch das große Fenster ausreichend Frischluft sowie natürliches Licht am Morgen. Der Grundriss ist klassisch und durchdacht geschnitten. Aus dem Flur gelangen Sie direkt in die einzelnen Räume. Wie Sie auf dem Grundriss sehen können, gelangen Sie vom Flur in das Badezimmer, in das Schlafzimmer und in das Wohnzimmer. Die Küche grenzt an dem Wohnzimmer an und ist groß genug, um einen Essplatz mitzuintegrieren. Das Wohnzimmer ist durch die großen Fenster Licht durchflutet und bietet durch seine Größe schöne Einrichtungsmöglichkeiten. Im Schlafzimmer können Sie sich von der Sonne wecken lassen. Durch die Lage zum Garten hin, schlafen Sie hier ruhig. Der Garten ist gemeinschaftlich nutzbar.
Möchten Sie weitere Informationen oder sich selbst ein Bild machen? Kontaktieren Sie uns gern für einen Kennenlerntermin.
Ausstattung
- neu saniert
- neue Bodenbeläge
- neues Bad mit Fenster und Wanne
- Kellerabteil
- Gartennutzung allgemein
Lage
Das kleine Mehrfamilienhaus ist am Innenstadtrand von Frankenberg gelegen. Die Lage ist günstig, denn von hier sind sowohl Einkaufsmöglichkeiten, als auch Ärzte, Apotheke oder die Post gut zu erreichen. Der Autobahnanschluss zur A4 oder die B169 bringen Sie wie die Citybahn schnell nach Chemnitz oder in umliegende Orte.
Sonstiges
Hinweis: Wir haben alle Angaben zur Immobilie vom Auftraggeber erhalten und übernehmen keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Abgebildete Grundrisse dienen einer ersten Veranschaulichung. Sie sind nicht maßstabgetreu und mögliche dargestellte Einrichtungen gehören nicht zum Vermietungsgegenstand. Irrtum, Änderungen, Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Mietvertrag.
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