Objektbeschreibung
Mitte der 1960er Jahre als architektonische Neuheit errichtet, ragt das Apartmenthaus "Atlantischer Hof" in den Strandbereich des Wyker Hafenstrandes hinein. Die hier angebotene 2 Zimmer Eigentumswohnung im 4. Obergeschoss bietet einen großartigen Ausblick auf den Strand, das Wattenmeer, den Hafen, die Halligen und das bunte Treiben in der Stadt. Die Wohnung ist hell und praktisch geschnitten; ein kombinierter Wohn- / Essbereich mit Zugang zum großen Südbalkon, ein Schlafzimmer, eine separate Einbauküche mit Ausblick und ein Duschbad. Die Wohnung wurde ausschließlich privat genutzt und kann ohne Inventar übernommen werden.
Das Objekt "Atlantischer Hof" verfügt über eine Fahrstuhlanlage und ist in einem altersgemäßen guten Zustand. Zum Objekt gehören ein Abstellraum im Kellergeschoss und die Möglichkeit der Nutzung des Fahrradkellers und des gemeinschaftlichen Parkplatzes.
Lage
Innenstadt. Seepromenade. Meerblick. Lebensqualität.
Willkommen mittendrin in der lebendigen kleinen Stadt Wyk auf Föhr.
Gassen, kleine Stadthäuser sowie Restaurants und Cafés mit Meerblick prägen das Stadtbild. Wie entspannt ein Besuch in der einzigen Stadt auf Föhr sein kann, beweist das Hafenstädtchen durch seinen kilometerlangen Sandstrand sowie zahlreichen Grün- / Waldflächen und div. Ruheoasen.
Sie werden sich in Wyk auf Föhr ebenso verlieben wie einst der bekannte Dichter Hans Christian Andersen, der sagte: „Ich habe jeden Tag gebadet, und ich muss sagen, es ist das unvergesslichste Wasser, in dem ich je gewesen bin.“
Rund 4.500 Menschen leben dauerhaft in Wyk auf Föhr. Um 1700 gegründet, wurde Wyk 1819 zum ersten staatlich anerkannten Seebad an der Nordseeküste Schleswig-Holsteins ernannt und verfügt heute, dank des Tourismus, über eine Infrastruktur, wie man sie vergleichbar bei dieser Einwohnerzahl kaum woanders findet. Kindergärten, Schulen, Vereine, Kino, Schwimmbad, Strand, Hafen, Altenheime, Ärzte, ein Krankenhaus, zahlreiche Möglichkeiten um Hobbies auszuüben, alles da, alles zu Fuß zu erreichen.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3% zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57% des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.