Objektbeschreibung
Diese lichtdurchflutete Wohnung wird auch Sie begeistern!
Schon beim Betreten fühlt man sich gleich wie zu Hause.
Da die Wohnung sehr gepflegt ist, können Sie mit wenig Aufwand zeitnah einziehen.
Sogar die Einbauküche ist noch gut nutzbar.
Im Badezimmer bietet sich Platz für Waschmaschine und Trockner, da sich das WC in einem separaten Raum befindet.
Das größte Zimmer ist das Wohnzimmer mit Platz für eine Essecke und eine gemütliche Familiencouch. Der anschließende Balkon hat einen fantastischen Blick über die Dächer von Köppern.
Ein weiteres Plus, das diese Wohnung hat: Sie ist über den Keller barrierefrei zu erreichen!
Um das Angebot komplett zu machen, gehören noch ein abgeschlossener Keller und ein Außenstellplatz dazu!
Ausstattung
- durchgehend gleicher Laminatboden in allen Wohnräumen
- separate Toilette
- süd-ost ausgerichtete Loggia mit tollem Ausblick
- Einbauküche mit Abstellraum
- Kellerabteil
- Fahrradkeller
- Personenaufzug
- PKW-Außenstellplatz
Lage
Friedrichsdorf, eine Stadt im hessischen Hochtaunuskreis und Teil der Stadtregion Frankfurt, bietet eine hervorragende Lebensqualität. Mit einem weit überdurchschnittlichen Kaufkraftindex von 126,5 des Bundesdurchschnitts ist die Stadt ein attraktiver Wohnort. Die Etagenwohnung liegt in dem ruhigen Stadtteil Köppern, etwa 1,9 km nördlich vom Stadtzentrum. Die Stadt Friedrichsdorf selbst hat eine Einwohnerzahl von rund 25.662 und bietet eine perfekte Balance zwischen Ruhe und urbaner Nähe.
Sonstiges
Alle gemachten Angaben basieren auf Mitteilungen des Eigentümers. Diese werden durch uns gewissenhaft geprüft. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Änderungen, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen beantworten können, wenn wir von Ihnen eine vollständige postalische Adresse, E-Mail Adresse sowie eine Telefonnummer erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine angenehme Kontaktaufnahme!
Wichtiger Hinweis
Gesetzliche Verpflichtung für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG: Seit dem 29.11.2011 gilt das neue Geldwäschegesetz, welches jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Wir möchten Sie deshalb bitten, zu einer Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und sichern Ihnen selbstverständlich einen diskreten Umgang mit Ihren Daten zu. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.