Objektbeschreibung
Gerne stellen wir Ihnen diese charmante 2-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss einer gepflegten Wohnanlage aus dem Jahr 1999 in attraktiver Lage von Sassnitz vor. Das Mehrparteienhaus mit 24 Wohneinheiten besteht aus zwei Häusern. Die Anlage überzeugt durch ein angenehmes, ruhiges Wohnumfeld und einen gepflegten Gesamteindruck. Vom Eingangsbereich aus gelangen Sie in einen gut geschnittenen Flur, von dem aus alle Räume erreichbar sind. Hier findet sich auch Platz für eine Garderobe. Das Herzstück der Wohnung ist der helle, offene Wohn- und Essbereich mit integrierter Einbauküche. Große Fenster schaffen eine freundliche, lichtdurchflutete Atmosphäre und führen direkt auf den nach Süden ausgerichteten Balkon. Dank der zahlreichen Sonnenstunden ist er ein idealer Ort zum Entspannen im Freien und bietet einen schönen Blick ins Grüne. Das Schlafzimmer bietet Platz für ein Doppelbett und einen Kleiderschrank. Das Badezimmer ist mit einer ebenerdigen Dusche ausgestattet. Ein separater Abstellraum innerhalb der Wohnung sorgt für zusätzlichen Stauraum und rundet das durchdachte Raumangebot perfekt ab. Die Wohnung verfügt über eine bequeme Fernwärmeheizung, die mit Radiatoren in der ganzen Wohnung installiert ist. Ein eigenes Kellerabteil mit ca. 8 m² bietet zusätzlichen Stauraum. Ein Außenstellplatz direkt vor dem Hauseingang ist der Wohnung zugeordnet und im Kaufpreis enthalten. Zudem steht den Bewohnerinnen und Bewohnern ein umzäunter Gemeinschaftsgarten zur Verfügung. Diese Wohnung eignet sich sowohl für die Eigennutzung als auch für eine nachhaltige Vermietung und bietet Investoren die Möglichkeit, mit einem überschaubaren Sanierungsaufwand eine solide Kapitalanlage zu realisieren.
Ausstattung
Abstellkammer
Möbiliert
Blick ins Grüne
Teilunterkellert
Lage
Die Stadt Sassnitz befindet sich auf der Insel Rügen und zeichnet sich durch eine malerische Lage und eine lange Geschichte aus. Die Stadt, einst ein beschaulicher Fischerort, entwickelte sich Ende des 19. Jahrhunderts durch den Bau eines Hafens und eines Eisenbahnanschlusses zu einem beliebten Seebad und Urlaubsziel, dessen Attraktivität bis heute spürbar ist. Die Eigentumswohnung befindet sich im ruhigen Ortsteil Lancken, der durch seine dörfliche Atmosphäre und naturnahe Umgebung überzeugt. Das Wohnumfeld wird von Wäldern, offenen Feldern und der Nähe zum historischen Stadthafen geprägt, was zu einer harmonischen Atmosphäre beiträgt. Die Siedlung besteht überwiegend aus Einfamilien- und kleineren Mehrfamilienhäusern und bietet eine entspannte, familienfreundliche Umgebung abseits der touristischen Zentren. Die vorhandene Infrastruktur sorgt dabei für eine gute Versorgung im Alltag. Das Stadtzentrum mit seinen zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Dienstleistungen und gastronomischen Angeboten, darunter die Rügen-Galerie, ist bequem zu Fuß oder mit dem Stadtbus erreichbar. Der Bahnhof Sassnitz gewährleistet eine hervorragende Anbindung an den Nah- und Fernverkehr, während der öffentliche Personennahverkehr eine optimale Erschließung der umliegenden Ortsteile sicherstellt. Auch für Familien ist die Lage ideal, da Schulen und Kindertagesstätten in kurzer Nähe liegen. Kurze Wege, ein sicheres Wohnumfeld und die naturnahe Lage machen Sassnitz-Lancken zu einem attraktiven Standort für alle, die Ruhe, Komfort und Lebensqualität verbinden möchten.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer:in und Käufer:in) in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer:in.