Objektbeschreibung
+++ Bitte beachten: Es besteht ein Nießbrauchrecht zugunsten der Bewohnerin. Die Wohnung eignet sich daher nicht zur kurzfristigen Eigennutzung, sondern in erster Linie als langfristige Kapitalanlage oder für eine spätere Eigennutzung. +++
Die gepflegte 2‑Zimmer‑Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines charmanten Mehrfamilienhauses.
Die Fenster wurden ca. 2015 erneuert, die Ölheizung wurde ca. 2009 eingebaut.
Aktuell trägt die Bewohnerin lediglich die Nebenkosten, es wird jedoch keine Miete gezahlt.
Das monatliche Wohngeld beträgt derzeit € 237,00 (inkl. € 53,32 Rücklage).
Ausstattung
Hier erwartet Sie eine gemütliche Wohnung, die bequem ebenerdig erreichbar ist.
Das Highlight ist das lichtdurchflutete Wohnzimmer mit idyllischem Panoramablick. Das Schlafzimmer bietet einen idealen Rückzugsort zum Entspannen.
Die separate Küche ist praktisch geschnitten und bietet ausreichend Platz für den täglichen Gebrauch. Das Badezimmer mit Dusche wurde unlängst modernisiert.
Das Raumangebot wird durch einen Flur und einen separaten Abstellraum ergänzt.
Die Wohnung überzeugt durch ihre durchdachte Raumaufteilung, die helle Atmosphäre und die praktische Ausstattung – ideal für Singles, Paare oder kleine Familien.
Lage
St. Märgen ist ein idyllischer Luftkurort im Hochschwarzwald auf ca. 895 m Höhe. Der Ort liegt auf einem sonnigen Hochplateau und bietet weite Ausblicke über Wiesen, Wälder und Schwarzwaldhöhen.
Über die L128/L127 besteht eine gute Anbindung nach Freiburg (ca. 30 Minuten) sowie in Richtung Titisee-Neustadt. Busverbindungen verknüpfen St. Märgen mit den umliegenden Orten und dem regionalen Bahnnetz.
Vor Ort finden sich Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Gastronomie und eine Grundschule. Wanderwege, Langlaufloipen und nahe Skigebiete unterstreichen den hohen Freizeit- und Erholungswert des Standorts.
Sonstiges
Provisionshinweis:
Diese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Die Vergütung bei der Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder eine Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Austausch- und Nachrüstungsverpflichtungen nach dem GEG.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-aendert-sich-mit-dem-gebaeudeenergiegesetz-13886
Hinweis:
Dieses Exposé ist teilweise unter Nutzung von KI-gestützten Anwendungen entstanden.