Objektbeschreibung
Nattheim – Gemütliche 2-Zimmer-Souterrainwohnung zur Kapitalanlage oder Eigennutzung
Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von 38 m² und befindet sich in einem gepflegten Gebäude aus dem Jahr 1970, das vor einigen Jahren einen Vollwärmeschutz erhielt, neu verputzt und gestrichen wurde. Dies sorgt für ein ansprechendes äußeres Erscheinungsbild und bringt zugleich energetische Vorteile mit sich.
Sie eignet sich ideal für Singles, die ein bezahlbares, sofort bezugsfertiges Zuhause in ruhiger Lage suchen.
Der helle Wohnbereich überzeugt mit zwei großen Fenstern und schöner Aussicht, die für ein freundliches Wohnambiente sorgen. Das Badezimmer wurde vor drei Jahren vollständig modernisiert und verfügt über eine bodentiefe Dusche. Bis auf den Parkettboden im Wohn/ Esszimmer u. Küchenecke wurden die alten Böden entfernt– der neue Eigentümer kann somit den Bodenbelag nach eigenen Vorstellungen wählen. Beheizt wird die Wohnung über eine effiziente Infrarotheizung.
Attraktiv auch für Kapitalanleger:
Dank der kompakten Wohnfläche, des guten Zustands und der ruhigen Lage bietet die Wohnung hervorragende Vermietbarkeit. Die überschaubaren Investitionskosten sowie der geringe Instandhaltungsaufwand machen dieses Objekt zu einer soliden Einstiegsmöglichkeit in den Immobilienmarkt. Durch die bereits erfolgten Modernisierungen, insbesondere im Badezimmer und an der Gebäudehülle, sind in absehbarer Zeit keine größeren Maßnahmen zu erwarten.
Die Nachfrage nach kleinen, bezahlbaren Wohnungen ist kontinuierlich hoch, wodurch sich stabile Mieteinnahmen erzielen lassen. Die sofortige Bezugsfreiheit ermöglicht sowohl eine zeitnahe Eigennutzung als auch eine kurzfristige Neuvermietung zu marktgerechten Konditionen.
Ausstattung
Ausstattung:
• Wohnbereich mit großen Fenstern
• Modernes Badezimmer mit bodentiefer Dusche & WM Anschluss; komplett vor 3 Jahren erneuert
• Wände grundiert (zur Aufnahme von Putz oder Tapete)
• Infrarotheizung für effiziente und angenehme Wärme
• Nutzung des gemeinschaftlichen Gartens möglich
- Vollwärmeschutz am Gebäude
- Garage (Licht & Steckdose)
Lage
Willkommen in Nattheim
Die attraktive Gemeinde Nattheim liegt im Landkreis Heidenheim, auf der landschaftlich reizvollen Schwäbischen Alb. Mit ca. 6.300 Einwohnern bietet der Ort ein ruhiges, familienfreundliches Umfeld – ideal für alle, die naturnah wohnen und dennoch gut angebunden sein möchten.
Verkehr: Nur wenige Autominuten zur A7 (ideale Anbindung Richtung Ulm, Heidenheim und Aalen).
• ÖPNV: Gute Busverbindungen nach Heidenheim (mit Bahnanschluss).
• Einkauf & Alltag: Supermärkte, Bäcker, Apotheken und Ärzte sind schnell erreichbar – kurze Wege im Alltag.
Leben in Nattheim
• Vielfältige Freizeitangebote durch lokale Vereine
• Umgeben von Wiesen, Wäldern und Wanderwegen – perfekte Erholung direkt vor der Haustür
• Aktives Gemeindeleben mit Veranstaltungen, Märkten und Festen
• Nähe zu kulturellen Highlights in Heidenheim (u. a. Opernfestspiele Schloss Hellenstein)
Die Lage der Wohnung ist ruhig und dennoch zentral. Einkaufsmöglichkeiten, Bäcker, Ärzte und öffentliche Verkehrsmittel sind in wenigen Minuten erreichbar. Über die nahegelegene B466 besteht eine gute Anbindung an Heidenheim und die umliegenden Gemeinden.
Diese Souterrainwohnung bietet ein gemütliches und bezugsfertiges Zuhause, das sowohl durch die ruhige Lage als auch durch die gepflegte Ausstattung überzeugt. Einziehen und wohlfühlen – vereinbaren Sie am besten gleich einen Besichtigungstermin.
Sonstiges
Lage: Nattheim
Bezug: kurzfristig
Preis: 89.000,- Euro
Kaufpreis Garage: 6.000,-Euro
Provision: 3,57% Käuferprovision
Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist Fair & transparent Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Haftung: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
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