Objektbeschreibung
Diese sehr modern gestaltete und möblierte 2 Zimmer Terrassenwohnung in Friedrichsdorf besticht durch ihre ruhige Wohnlage direkt am Bach und ein besonders angenehmes Wohnumfeld. Die Wohnung bietet ca. 65 m² Innenwohnfläche mit einem durchdachten Grundriss, hellen Räumen, einem großzügigen Wohn und Essbereich sowie einem Schlafzimmer. Ein besonderes Highlight ist die ca. 25 m² große, hochwertig gestaltete Terrasse mit Blick ins Grüne, von der 50 % auf die Wohnfläche angerechnet werden, sodass sich eine rechnerische Wohnfläche von ca. 77,5 m² ergibt. Der ca. 30 m² große, schön angelegte Garten erweitert den Außenbereich zusätzlich und schafft eine hohe Aufenthaltsqualität. Ein Außenstellplatz und ein Kellerraum ergänzen das Angebot. Die umfassend modernisierte Wohnung vereint naturnahes Wohnen, zeitgemäßen Komfort und eine attraktive Ausstattung auf besonders gelungene Weise.
Ausstattung
✓ Ca. 65 m² Innenwohnfläche
✓ Ca. 25 m² große Terrasse, davon 50 % auf die Wohnfläche angerechnet
✓ Ca. 30 m² Garten
✓ 2 Zimmer mit Wohn und Essbereich sowie Schlafzimmer
✓ Großzügige Terrasse mit Blick ins Grüne
✓ Ruhige Wohnlage direkt am Bach
✓ Sehr modern gestaltet und möbliert
✓ Außenstellplatz vorhanden
✓ Kellerraum vorhanden
✓ Umfassend modernisiert
Lage
Die Wohnung liegt in einer ruhigen und gewachsenen Wohngegend von Friedrichsdorf, unmittelbar am Bach, und verbindet damit naturnahes Wohnen mit einem besonders angenehmen Wohnumfeld. Dieser seltene Lagevorteil verleiht dem Objekt eine hohe Aufenthaltsqualität und macht die Lage besonders reizvoll. Gleichzeitig profitieren Bewohner von einer guten Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, gastronomischen Angeboten und Einrichtungen des täglichen Bedarfs im näheren Umfeld. Auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist attraktiv: Über den Bahnhof Friedrichsdorf besteht Anschluss an die S Bahn in Richtung Bad Homburg und Frankfurt sowie an weitere regionale Verbindungen und Buslinien.
Sonstiges
GELDWÄSCHE:
NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, ist als Immobilienmakler gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14, § 10 Abs. 3 sowie § 11 Abs. 1, 4 und 6 des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, bei Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung mit ernsthaftem Interesse an der Durchführung eines Immobilienkaufvertrages die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Bei natürlichen Personen erfolgt die Identifizierung durch Anfertigung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs sowie Identifizierung der für diese handelnden natürlichen Person. Die erhobenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt (§ 8 Abs. 4 GwG).
HAFTUNG:
Die in diesem Exposé enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers bzw. Verkäufers. NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, übernimmt für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität keine Gewähr und keine Haftung. Eine bestimmte Beschaffenheit des Objekts ist nicht vereinbart; Garantien werden nicht übernommen. Sämtliche Immobilienangebote sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt von Irrtümern, Zwischenverkauf sowie sonstiger Zwischenverwertung.
DOPPELTÄTIGKEIT:
NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, weist ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen im vorliegenden Vermittlungsvorgang sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer als Makler tätig sein kann (Doppeltätigkeit im Sinne des § 654 BGB). Die Doppeltätigkeit wird hiermit offengelegt. Der Provisionsanspruch bleibt bei ordnungsgemäßer Offenlegung und Zustimmung beider Parteien gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 21.03.2024 – I ZR 185/22) unberührt. Soweit der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt, gelten die Bestimmungen des § 656c BGB (Halbteilungsgrundsatz).
PROVISION:
Mit der Kontaktaufnahme und Inanspruchnahme der Maklerdienstleistung von NIX Immobilien, Inh. Damian Nix, kommt gemäß § 652 Abs. 1 BGB ein Maklervertrag in Textform (§ 656a BGB) zustande. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem notariellen Abschluss eines Kaufvertrages infolge des Nachweises oder der Vermittlungstätigkeit von NIX Immobilien. Die Provision ist mit Beurkundung des Kaufvertrages verdient und fällig. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern als Käufer beträgt die Außenprovision höchstens die Hälfte der Gesamtprovision (§§ 656b, 656c BGB). Die konkrete Provisionshöhe ist dem jeweiligen Exposé zu entnehmen.
WIDERRUFSRECHT:
Sofern der Maklervertrag im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, Telefon oder Online-Formular) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird und der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht diesem gemäß §§ 312b, 312g, 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Maklerleistung, wenn der Makler mit der Ausführung der Dienstleistung erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat (§ 356 Abs. 4 BGB).