Objektbeschreibung
Die vermietete zwei Zimmerwohnung befindet sich im zweiten Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses aus dem Jahre 1984. Der komfortable Aufzug bringt Sie bequem bis auf die Zwischenetage. Von dort erreichen Sie die Wohnung über nur wenige Treppenstufen, eine praktische und alltagstaugliche Lösung mit hohem Komfort.
Beim Betreten der Wohnung gelangen Sie über den zentralen Flur bequem in alle Räume. Das großzügige Wohnzimmer verfügt über einen eigenen Balkon und schafft damit zusätzlichen Wohnkomfort.
Die vorhandene Pantryküche ist im Wohnzimmer integriert.
Das Tageslichtbad ist mit einer Dusche sowie einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet.
In dem Wohn- und Schlafräumen ist Laminat verlegt, während im Flur und Badezimmer pflegeleichte Fliesen verlegt sind.
Abgerundet wird dieses attraktive Angebot durch einen eigenen Kellerraum.
Die monatliche netto Kaltmiete beläuft sich auf 414,00 €.
Es steht eine weitere 2-Zimmer-Wohnung im selben Gebäude zum Verkauf.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Ausstattung
- Balkon - modernisiert 2016
- Aufzug - Erneuerung der Steuerung 2019
- Keller
- Tageslichtbad
Lage
Die Wohnung befindet sich in zentraler Lage von Offenbach am Main im beliebten Stadtteil Kaiserlei / Nordend. Die Umgebung überzeugt durch eine sehr gute Infrastruktur mit kurzen Wegen zu Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, Ärzten sowie allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend. Bus- und S-Bahn-Verbindungen sowie der Offenbacher Hauptbahnhof sind schnell erreichbar. Auch die Frankfurter Innenstadt, der Flughafen sowie die umliegenden Autobahnen A3, A661 und A5 sind in kurzer Zeit erreichbar.
Zudem bieten nahegelegene Grünflächen und der Mainuferbereich attraktive Möglichkeiten zur Erholung und Freizeitgestaltung. Eine ideale Lage für Pendler, Eigennutzer und Kapitalanleger gleichermaßen.
Sonstiges
Provisionshinweis:
3,57 % inkl. Mwst. Käuferprovision ist mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages verdient und fällig und an die Firma Nägler-Immobilien zu zahlen. Nebenerwerbskosten wie Grunderwerbssteuer, Notarvertrag/-entwurfs- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen, Nägler Immobilien, sind wir dazu verpflichtet nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und §10 Abs. 3 Geldwäschegesetz, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach §11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopie bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande.
Hinweis:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus.