Objektbeschreibung
Barocker Gutshof von 1766 - Köln-Rondorf - 2.200 m² Wohngewerbefläche - 2 Hektar Land - Vierkanthof mit Halle + 4 freistehende Einfamilienhäuser
Der außergewöhnliche denkmalgeschützte Vierkanthof umfasst einen großzügigen Innenhof mit zwei Toreinfahrten, ein repräsentatives Herrenhaus, ehemalige Wirtschaftsgebäude, eine Halle sowie vier freistehende Einfamilienhäuser.
Die Immobilie wird derzeit als selbstgenutztes Herrenhaus mit teilweise vermieteten Wohn- und Gewerbeflächen genutzt. Sie verfügt über ca. 1.118 m² Wohnfläche und ca. 1.098 m² Gewerbefläche, insgesamt somit über ca. 2.216 m² Wohn- und Gewerbefläche. Hinzu kommen ca. 444 m² Nutzfläche, die teilweise weiteres Ausbaupotenzial bieten.
Das Herrenhaus (436 m² +Nebenflächen) beeindruckt unter anderem durch historische barocke Kölner Decken und wird frei werdend übergeben. Außerhalb des Vierkanthofs sind 4 freistehende Einfamilienhäuser vorhanden. Das rund 2 Hektar große Parkareal mit Brunnen und Weiher unterstreicht den außergewöhnlichen Charakter des Anwesens.
Bei diesem Gutshof handelt es sich um eine weitgehend intakte barocke Hofanlage, wie sie in dieser Form und Dimension im Kölner Stadtgebiet nur äußerst selten zu finden ist – ein Denkmalunikat von besonderer architektonischer Qualität.
Die gesamte Hofanlage wurde kürzlich an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Die von den Arbeiten betroffenen Oberflächen sind derzeit noch nicht vollständig wiederhergestellt. Aus diesem Grund wurden für das Exposé teilweise Aufnahmen verwendet, die vor Beginn der Arbeiten entstanden sind. Es besteht Denkmalschutz – mit steuerlichen Möglichkeiten für Kapitalanleger nach § 7i EStG und für Selbstnutzer nach § 10f EStG; ein Energieausweis ist nicht erforderlich. Kaufpreis: 3.200.000 €
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Sonstiges
Steuervorteil Denkmalschutz: Kapitalanleger können neben der regulären Gebäude-AfA begünstigte Investitionen am Baudenkmal nach § 7i EStG mit bis zu 100 % über zwölf Jahre abschreiben; Selbstnutzer können solche Aufwendungen sogar bei Eigennutzung nach § 10f EStG mit bis zu 90 % über zehn Jahre steuerlich geltend machen.
Für Selbstnutzer ist dies ein außergewöhnlicher steuerlicher Vorteil, denn Investitionen in eine Immobilie sind bei eigener Nutzung ansonsten steuerlich nicht abschreibbar.
Vorbehaltlich Abstimmung mit Denkmalamt, ggf. Bauamt sowie steuerliche Anerkennung.