Objektbeschreibung
Dieses denkmalgeschützte Hofanwesen aus der Zeit um 1900 bietet eine seltene Gelegenheit für Liebhaber historischer Immobilien, Investoren oder Tierfreunde mit Blick für außergewöhnliche Liegenschaften.
Das Wohnhaus bietet auf drei Ebenen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und lässt Raum für individuelle Nutzungskonzepte. Die große Scheune und der ehemalige Pferdestall bieten ebenfalls weiters Potential zum verwirklichen.
Ein besonderes Highlight ist das großzügige Grundstück mit weitläufigen Wiesenflächen. Die direkte Zufahrt von der B27 gewährleistet eine hervorragende Erreichbarkeit und eröffnet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Die vorhandenen Nebengebäude sowie die Freiflächen bieten gute Voraussetzungen für eine Tierhaltung oder andere landwirtschaftlich geprägte Nutzungen.
Aufgrund des baulichen Zustands und des Sanierungsbedarfs des Gebäudes kann derzeit nicht beurteilt werden, ob der Denkmalschutz künftig aufrechterhalten wird.
Ausstattung
Blick ins Grüne
Dielenboden
Lage
Die Immobilie befindet sich im Rottweiler Stadtteil Neukirch, einer ruhigen und ländlich geprägten Ortschaft mit guter Verkehrsanbindung. Durch die direkte Nähe zur B27 sind die Kreisstadt Rottweil sowie die Städte Schömberg, Schramberg, Villingen-Schwenningen und Balingen in kurzer Zeit erreichbar.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie Ärzte, Apotheken, Schulen und weitere Einrichtungen des täglichen Lebens befinden sich überwiegend im nahegelegenen Rottweil. Die naturnahe Umgebung mit weitläufigen Wiesen und Feldern macht den Standort besonders attraktiv für alle, die Ruhe und eine gute Erreichbarkeit miteinander verbinden möchten.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.