Objektbeschreibung
Charmante 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon & Wintergarten – Kapitalanlage in begehrter Lage
Diese solide und gepflegte 2-Zimmer-Wohnung vereint Wohnkomfort mit attraktiver Kapitalanlage – eingebettet in einer der begehrtesten Wohnlagen. Ein Ort, der Ruhe, Licht und Lebensqualität verspricht und gleichzeitig mit stabilen Mieteinnahmen überzeugt.
Schon beim Betreten der Wohnung spürt man die angenehme Atmosphäre: Helle Räume, ein durchdachter Grundriss und der einladende Wintergarten schaffen ein besonderes Wohngefühl. Der Balkon lädt dazu ein, entspannte Stunden im Freien zu genießen – ob bei einer Tasse Kaffee am Morgen oder einem Glas Wein am Abend.
Die vorhandene Einbauküche bietet praktischen Komfort und fügt sich harmonisch in das Gesamtbild ein. Ein eigener Kellerraum sorgt für zusätzlichen Stauraum, während eine Gemeinschaftswaschküche den Alltag erleichtert.
Auch wirtschaftlich überzeugt diese Immobilie auf ganzer Linie: Mit stabilen Mieteinnahmen und einer soliden Rücklagenstruktur stellt sie eine attraktive Investition dar.
Ob als sichere Kapitalanlage oder perspektivisch zur Eigennutzung – diese Wohnung bietet eine hervorragende Kombination aus Lage, Komfort und Wirtschaftlichkeit.
Ausstattung
-
Solide 2-Zimmer Wohnung in bester Wohnlage
-
Balkon
-
Wintergarten
-
EBK
-
Kellerraum
-
Gemeinschaftswaschküche
-
Mieteinnahmen: 360,-€ / Monat
-
Grundsteuer: 23,60€/Quartal
-
Hausgeld: 135,33€/ Monat
-
Rücklagenzuführung: 58,67€/Monat
-
Rücklagenstand: 4206,32€ anteilig/12/24
Lage
Historisch geprägt, aber mit jungem Herzen ist Kirchheim unter Teck der lebendige Mittelpunkt rund um die Burg Teck. Die große Kreisstadt mit ihren vier Teilorten Ötlingen, Jesingen, Nabern und Lindorf liegt malerisch eingebettet zwischen Streuobstwiesen. Jeder Ortsteil konnte seinen ursprünglichen Charme bis heute bewahren, wundervoll vor dem Albtrauf gelegen mit guter Anbindung an die Welt. Modern gestaltet bietet Kirchheim unter Teck vielfältige Möglichkeiten. Leben, arbeiten, radfahren, segelfliegen, bummeln, ausgehen, genießen ... Stilvolle Hotels, nette Gasthäuser und gutes Essen – „Hier geht’s mir gut!“ , sagen nicht nur die Kirchheimerinnen und Kirchheimer sondern auch ihre Gäste. Die angebotene Wohnung befindet sich im beliebten Ortsteil "MILCHERBERG".
Sonstiges
Da wir uns bei allen Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständiger Adressangabe und erreichbarer Handynummer bearbeiten können.
Nachdem Ihre Anfrage per E-Mail bei uns eingegangen ist, werden wir uns mit Ihnen zur Abstimmung eines Besichtigungstermins in Verbindung setzen. Bitte nennen Sie deshalb in Ihrer E-Mail eine Tel.-Nr., unter der wir Sie sicher erreichen können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Königskinder Immobilien GmbH, Königstraße 62, 70173 Stuttgart, Tel: 0711 4005440, Fax: 0711 40054433, info@koenigskinder.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.