Objektbeschreibung
Zukunftsorientiert investieren – exklusive Penthouse-Wohnung als Kapitalanlage in Ansbach
Sie denken langfristig und möchten sich eine attraktive Kapitalanlage mit deutlichem Abschlag auf den aktuellen Verkehrswert sichern? Dann bietet diese hochwertige Penthouse-Eigentumswohnung (Baujahr 2015) im 3. OG mit ca. 103m² in Ansbach eine besondere Gelegenheit.
Die Wohnung befindet sich in einem gepflegten, modernen Wohngebäude und überzeugt mit einer großzügigen Dachterrasse, einem weiteren Balkon, einem Aufzug bis in die Wohnetage sowie einem beeindruckenden Rundumblick über Ansbach.
Verkaufsmodell
Die Wohnung wird mit einem lebenslangen und mietfreien Nießbrauchrecht veräußert, das zugunsten der Verkäuferin (78 Jahre) und des Verkäufers (90 Jahre) an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen wird und mit dem Ableben des länger Lebenden endet.
Eine Eigennutzung durch den Käufer ist ausgeschlossen, solange die Nießbrauchberechtigten die Wohnung selbst bewohnen.
Wirtschaftliche Eckdaten
Solange die Verkäufer die Wohnung selbst bewohnen, werden das laufende Hausgeld sowie die Grundsteuer vollständig von den Verkäufern (Nießbrauchberechtigten) getragen - Sonderumlagen trägt der Käufer.
Regelungen nach einem endgültigen Auszug
Sollten sich die Berechtigten zu einem späteren Zeitpunkt für einen endgültigen Auszug aus der Immobilie entscheiden, bleibt das lebenslange Nießbrauchrecht mit erstrangiger grundbuchlicher Absicherung weiterhin bestehen und der Käufer kann über die Wohnung verfügen, vermieten oder selbst nutzen.
Dabei wird die Verteilung von Rechten, Pflichten, Kosten und Erträgen zwischen den Berechtigten und dem Käufer neu geregelt.
Ihr Vorteil
390.000 € Marktwert / Verkehrswert der Wohnung
220.000 € Wert des Nießbrauchrechts – Ihr Preisvorteil heute
170.000 € Einmalzahlung (Kaufpreis) – Ihr Kaufpreis heute
Nach Beendigung des Nießbrauchrechts steht Ihnen die Immobilie zur Eigennutzung oder freien Verwertung zur Verfügung.
Ausstattung
Wohnen/Essen/Küche:ca. 37,4 m²
Schlafen:ca. 15,4 m²
Kind-/Arbeitszimmer:ca. 9,6 m²
Garderobe/Flur:ca. 9,4 m²
Bad:ca. 10,1 m²
WC:ca. 2,7 m²
Balkon 1 (anrechenbar):ca. 5,7 m²
Balkon 2 (anrechenbar):ca. 13,2 m²
Gesamte anrechenbare Wohnfläche:ca. 103 m²
Zur Wohnung gehören ein Tiefgaragenstellplatz sowie zwei separate Kellerräume. Ein Aufzug führt bequem bis in die Wohnetage. Von der großzügigen Dachterrasse sowie dem weiteren Balkon genießt man einen weiten Rundumblick über Ansbach.
Die Wohnung stammt aus dem Baujahr 2016 und präsentiert sich in einem gepflegten, gut erhaltenen Zustand. Küche, Bad, Bodenbeläge und Fenster entsprechen einem zeitgemäßen Standard.
Lage
Ansbach, die Regierungshauptstadt Mittelfrankens, verbindet historischen Charme mit einer leistungsfähigen städtischen Infrastruktur und gehört zu den attraktiven und stabilen Wohnstandorten der Region.
Die Wohnung befindet sich in einem ruhigen, gewachsenen Wohnumfeld mit kurzen Wegen zu sämtlichen Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Restaurants und Cafés sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen sind bequem erreichbar.
Auch die Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet: Der Hauptbahnhof Ansbach sowie mehrere Buslinien sind gut erreichbar, und über die nahe gelegene Autobahnanbindung besteht eine schnelle Verbindung in die umliegenden Wirtschaftsräume sowie nach Nürnberg.
Ansbach verbindet urbane Lebensqualität mit der Ruhe einer überschaubaren Stadt und zählt zu den etablierten und beliebten Wohnstandorten in Mittelfranken.
Sonstiges
Wir bitten darum, von telefonischen Anfragen abzusehen und ausschließlich per E-Mail Kontakt aufzunehmen.
Bitte bestätigen Sie in Ihrer Nachricht, dass Ihnen bewusst ist, dass es sich um eine Kapitalanlage handelt und eine Selbstnutzung während des bestehenden Nießbrauchrechts ausgeschlossen ist.
-
Was bedeutet eigentlich Nießbrauchrecht?
Der Verkäufer erhält ein Nutzungsrecht (Nießbrauchrecht) an der Immobilie. Dieses wird an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen. Der Berechtigte bleibt wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie und trägt die vereinbarten laufenden Kosten. Sie als Käufer werden zunächst juristischer Eigentümer der Immobilie. Nach Ablauf des Nießbrauchrechts steht Ihnen die Immobilie frei zur Verfügung.
-
Höhe der Kaufnebenkosten beim Kauf mit Wohnungs- bzw. Nießbrauchrecht
Die Bemessungsgrundlage für die Kaufnebenkosten ist nicht lediglich der gezahlte Kaufpreis, sondern der unbelastete Verkehrswert der Immobilie.
Dieser ergibt sich aus der Summe des Kaufpreises und dem kapitalisierten Wert des eingeräumten Nießbrauchrechts.
Hinweis:
Viele Immobilienportale berechnen die Kaufnebenkosten automatisch auf Basis des Kaufpreises. Diese Berechnung ist bei Immobilien mit Wohnungs- oder Nießbrauchrecht regelmäßig unzutreffend, da maßgeblich der volle Verkehrswert der Immobilie ist.
-
Was ist bei einer Finanzierung zu beachten?
Eine klassische Finanzierung über ein Kreditinstitut ist während des Bestehens eines Wohnungs- oder Nießbrauchrechts häufig nur eingeschränkt oder nicht möglich, da die Immobilie nicht frei verwertbar ist.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, der finanzierenden Bank alternative Sicherheiten zur Verfügung zu stellen, beispielsweise in Form einer anderen Immobilie oder sonstiger Vermögenswerte. Wenn Sie mit einer Bank oder einem Finanzierungsdienstleister sprechen, erwähnen Sie bitte unbedingt das im ersten Rang eingetragene Nießbrauchrecht.