Objektbeschreibung
Diese gepflegte 4-Zimmer-Wohnung mit ca. 102 m² Wohnfläche befindet sich im 4. Obergeschoss eines neunstöckigen Mehrfamilienhauses in Metzingen. Das Baujahr ist 1974 und die Wohnung präsentiert sich in normaler Ausstattungsqualität. Ein Balkon lädt zum Verweilen ein und eine Einbauküche ist bereits vorhanden. Ein Gäste-WC sowie ein Kellerabteil bieten zusätzlichen Komfort. Ein Aufzug erleichtert den Zugang zu allen Etagen. Die Wohnung ist nach Absprache verfügbar und bietet mit ihren vier Zimmern viel Platz für Familien oder Paare, die Wert auf eine gute Infrastruktur legen.
Lage
Metzingen ist eine charmante Stadt mit einer guten Infrastruktur. Die zentrale Lage bietet eine hervorragende Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und das Straßennetz. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie diverse Dienstleister sind fußläufig erreichbar. Die Stadt bietet zudem attraktive Freizeitmöglichkeiten und eine angenehme Wohnatmosphäre.
Sonstiges
Ein Maklervertrag kommt durch die schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme meiner Maklertätigkeit auf der Basis des Exposés und seiner Bedingungen zustande.
HAFTUNG: Die Angaben basieren auf die Informationen vom Verkäufer und sind ohne Gewähr und Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Alle Angaben im Exposé sind vom Eigentümer und ich habe sie nicht selbst überprüft. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Weitergabe dieses Exposés und Informationen an Dritte ohne meine Einwilligung löst gegebenenfalls Provisions- und Schadenersatzansprüche aus.
Der Makler darf sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig werden und von beiden eine Provision verlangen (Doppeltätigkeit). Im Falle des § 656c BGB wird die Maklerprovision jeweils zu gleichen Teilen vom Käufer und Verkäufer getragen. Eine kostenlose Vermittlung für eine der beiden Parteien erfolgt nicht.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Weise Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit erreichbarer Tel. Nr. bearbeiten können. Da ich die meisten angegebenen Telefonnummern sehr schwer bis gar nicht erreiche, bitte ich Sie, mich unter 07128-380 59 30 oder 0173-9383060 zwischen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr anzurufen“
" Zum Zeitpunkt der Objektaufnahme lag kein Energieausweis vor." Ich habe den Kunden darauf hingewiesen diesen baldmöglichst erstellen zu lassen.