Objektbeschreibung
Herzlich Willkommen an der Friedrichskoog-Spitze. Wir freuen uns, Ihnen dieses gepflegte Doppelhaus am Nordseedeich anbieten zu dürfen. Diese Immobilie bietet eine Wohnfläche von insgesamt ca. 125 m², welche ideal auf zwei gleich große, einheitliche Wohneinheiten aufgeteilt ist – ein attraktiver Rückzugsort zur Selbstnutzung oder Ferienvermietung. In beiden Einheiten verteilen sich die Räumlichkeiten über den hellen Eingangsbereich im Erdgeschoss. Ein offener Küchen-, Wohn- und Essbereich bildet den Mittelpunkt des Hauses. Bodentiefe Fensterelemente in Südausrichtung sorgen für viel Licht im Inneren des Hauses. Die überdachte Südterrasse, die jeweils über den Wohn- und Essbereich erreichbar ist, bietet immer einen geschützten Platz an der frischen Nordseeluft. Ein Duschbad und ein Abstellraum schließen die untere Ebene ab. Eine Steintreppe führt in das Obergeschoss mit zwei weiteren großzügigen Zimmern und einem zusätzlichen Duschbad. Eine ausziehbare Treppe führt in das Dachgeschoss, welches einen extra Schlafplatz bietet. Alle Fenster sind mit Rollläden und teilweise mit Fliegengitter versehen. Der Garten ist für eine Ferienimmobilie pflegeleicht gestaltet. Das ca. 640 m² große Grundstück ist mit einem hochwertigen Zaun eingezäunt und mit einem Gartenhaus ausgestattet. Eine Garage mit Abstellraum und zwei Stellplätze runden dieses Angebot ab. Der Nordseedeich ist in wenigen Gehminuten bequem erreichbar und unterstreicht die attraktive Lage dieser Immobilie. Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehen wir gern zur Verfügung.
Lage
Die Immobilie befindet sich in ruhiger Lage im beliebten Nordseeort Friedrichskoog-Spitze. Die Umgebung ist geprägt von gepflegten Ferienhäusern, viel Grün, weiter Natur und der besonderen Atmosphäre der schleswig-holsteinischen Nordseeküste. Die Nähe zum Deich, zur Nordsee und zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer macht diese Lage besonders attraktiv für Erholungssuchende, Naturliebhaber und Feriengäste. Friedrichskoog bietet sowohl Einheimischen als auch Gästen eine gute Infrastruktur für den täglichen Bedarf. Im Ort befinden sich unter anderem Einkaufsmöglichkeiten, gastronomische Angebote, Arztpraxen, therapeutische Angebote sowie verschiedene Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe. Auch eine Kindertagesstätte sowie eine Grundschule sind direkt in Friedrichskoog vorhanden, wodurch der Ort nicht nur als Ferienstandort, sondern auch für Familien und dauerhaftes Wohnen interessant ist. Weiterführende Schulen sowie ergänzende Versorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in den umliegenden Gemeinden und Städten, insbesondere in Marne und Brunsbüttel, die mit dem Auto gut erreichbar sind. Auch der Freizeit- und Erholungswert der Lage ist hoch: Spaziergänge am Deich, Fahrradtouren, Wattwanderungen und Ausflüge in die umliegende Natur beginnen nahezu vor der Haustür. Zu den bekannten Anziehungspunkten zählen die Seehundstation Friedrichskoog, der Trischendamm sowie die weitläufigen Deich- und Wattlandschaften. Der Trischendamm führt rund 2,2 km in die Nordsee hinein und zählt zu den besonderen Ausflugszielen der Region. Die Lage verbindet damit erholsame Ruhe, eine naturnahe Küstenumgebung und eine solide örtliche Infrastruktur. Sie bietet ideale Voraussetzungen für die Eigennutzung, das dauerhafte Wohnen oder die Ferienvermietung an einem gefragten Standort an der Nordseeküste Dithmarschens.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.