Objektbeschreibung
Diese attraktive 2-Zimmer-Wohnung vereint naturnahes Wohnen mit der Nähe zur Hauptstadt. Großzügige Fensterflächen, ein eigener Garten und eine sonnige Terrasse schaffen ein harmonisches Wohnambiente mit hohem Wohlfühlfaktor.
◆ Frisch verlegtes Laminat in Flur und Wohnräumen
◆ Zweifach verglaste Fenster mit Holzrahmen
◆ Deckenhöhe ca. 2,70 m
◆ Küche mit Gestaltungsspielraum für eine individuelle Wunscheinrichtung
◆ Hell gefliestes Tageslichtbad mit Wanne und Dusche
◆ Separates Gäste-WC
◆ Terrasse und großzügiger, eigener Garten mit Ostausrichtung
◆ Direkter Zugang vom Garten zum angrenzenden Waldgebiet
Ausstattung
Blick ins Grüne
Fliesen
Laminat
Fußbodenheizung
Kellerabteil
Lage
Die Wohnung befindet sich in attraktiver Wohnlage von Falkensee, direkt an der Berliner Stadtgrenze zu Spandau. Die Umgebung ist ruhig, grün und naturnah geprägt und bietet einen hohen Erholungswert. In unmittelbarer Nähe laden der Falkenhagener See und der Neue See sowie angrenzende Wald- und Grünflächen zu Spaziergängen, sportlichen Aktivitäten und entspannten Stunden im Freien ein. Die gewachsene Wohnstruktur unterstreicht die hohe Lebensqualität des Standorts und schafft einen angenehmen Rückzugsort abseits des Berliner Trubels. Trotz der ruhigen Lage ist eine sehr gute Verkehrsanbindung gegeben: Die Bahnhöfe Falkensee und Seegefeld bieten regelmäßige Regionalbahnverbindungen in die Berliner Innenstadt sowie ins Umland. Auch Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in komfortabler Reichweite. Die Kombination aus naturnahem Wohnen im Grünen und der unmittelbaren Nähe zu Berlin macht diese Lage besonders attraktiv.
Sonstiges
Kommt auf Grundlage unserer Maklerleistung ein Kaufvertrag über das Objekt zustande, ist der Kunde verpflichtet, eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Berechnungsgrundlage für die Provision ist der Gesamtkaufpreis, der sich aus dem Kaufpreis sowie sämtlichen geldwerten Leistungen des Käufers an den Verkäufer ergibt, insbesondere der Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösezahlungen für Einrichtungsgegenstände oder sonstige vereinbarte Zusatzleistungen.