Objektbeschreibung
Diese attraktive 1,5-Zimmer-Wohnung befindet sich in der Ferienwohnanlage Ostseeblick mit insgesamt 49 Wohneinheiten. Die Anlage wurde 1995 gebaut und liegt in unmittelbarer Nähe zum Strand.
Bei Eintritt in die Wohnung öffnet sich eine Garderobe mit Durchgang zu dem offenen Wohnzimmer und der Küchenzeile. Dieser großzügige, lichtdurchflutete Raum ist mit Laminat ausgestattet. Das vorhandene Sofa kann bei Bedarf in eine Schlafmöglichkeit mit Doppelbett-Größe umgewandelt werden.
Im Flur befindet sich ein großzügig gebauter Schrank mit vielen Aufbewahrungsmöglichkeiten. Gegenüber dessen befindet sich das innenliegende Badezimmer sowie das Schlafzimmer mit einem Doppelbett und Fenster.
Vom Wohnzimmer aus hat man ebenso Zutritt auf den Balkon mit seitlichem, unverbaubarem Blick auf die Ostsee.
Zu der Wohnung gehört außerdem ein eigener Garagenstellpatz auf dem oberen Parkdeck.
Beheizt wird das Gebäude mit Fernwärme.
Ausstattung
1-Zimmer-Wohnung
- Schlafzimmer
- Wohnzimmer mit Essbereich
- Küche
- Badezimmer
- Balkon
- Garagenstellplatz 109 (oberes Parkdeck)
Lage
Ostseebad Kühlungsborn liegt ca. 25 km westl. von Rostock in der Mecklenburger Bucht. Der Ort verfügt über 8.000 Einwohner.
Das Anwesen befindet sich in Kühlungsborn-West, in unmittelbarer Strandnähe. Kühlungsborn ist bekannt für seine wunderschönen Strände, attraktive Promenade und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten. Genießen Sie die Nähe zur Ostsee und die charmante Küstenatmosphäre.
Sonstiges
Hausverwaltung:
Das Gebäude wird verwaltet von der Firma Maklerbüro A. Ernst GmbH & Co. KG in Kühlungsborn. Das monatlich an die Hausverwaltung zu zahlende Wohngeld einschließlich Instandhaltungsrücklage, Verwaltergebühr und Nebenkostenvorschuss beträgt derzeit € 316,--.
Verwalterzustimmung:
Zum Verkauf der Wohnung ist gemäß der Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters erforderlich. Dem Käufer ist bekannt, dass die Maklerbüro A. Ernst GmbH & Co. KG auch Verwalterin der Wohnanlage ist und dem Verkauf der Wohnung zustimmen muss und deshalb eine Maklertätigkeit im Sinne des § 652 für den Käufer nicht erbringen kann. Der Käufer verpflichtet sich gleichwohl, an die Firma ein Entgelt in Höhe von 3,57 % aus dem Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu zahlen. Dieses Entgelt ist verdient und fällig mit Beurkundung des Kaufvertrages.
Dieses Angebot ist nur für Sie bestimmt. Weitergabe verpflichtet zu Schadensersatz.
Das vorstehende Exposé wurde nach den Auskünften des Eigentümers erstellt. Für die Richtigkeit der
Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
WIR BITTEN UM VERSTÄNDNIS, DASS WIR NUR VOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTE ANFRAGEN BERÜCKSICHTIGEN KÖNNEN.
Maklergebühr: Für den Nachweis und/oder Vermittlung berechnen wir Ihnen als Maklergebühr zuzüglich MwSt. 3,57 % aus dem Kaufpreis = € 9.567,60-- zahlbar am Tag der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages.