Objektbeschreibung
Diese neuwertige Erdgeschosswohnung ist Teil eines hochwertig realisierten Wohnprojekts mit kleiner Eigentümergemeinschaft und verbindet exklusiven Wohnkomfort mit einem privaten, fast hausartigen Wohngefühl. Bereits beim Eintreten überzeugt die Wohnung durch ihre großzügige Gestaltung, die hochwertige Ausstattung und die klare architektonische Linie. Die Wohnung wurde von den aktuellen Eigentümern bereits im Bau erworben und im April 2021 erstmals bezogen.
Mit einer Wohnfläche von 143 m² inklusive anteilig berücksichtigter Terrasse sowie einer ca. 68 m² großen, teilweise überdachten Terrasse und dem eigenen Garten von ca. 60 m² zur alleinigen Nutzung bietet diese Immobilie außergewöhnlich viel Platz und eine hohe Lebensqualität. Die großen, bodentiefen Schiebefenster zum Garten schaffen einen fließenden Übergang zwischen Innen- und Außenbereich und sorgen gemeinsam mit den elektrischen Rollläden für ein modernes und komfortables Wohnambiente.
Die Wohnung verfügt über 4 Zimmer, wobei das dritte Zimmer inzwischen über einen nachträglich geschaffenen Durchbruch mit Schiebetür mit der Küche verbunden ist. Dadurch ist eine besonders offene und flexible Nutzung möglich. Die hochwertige Einbauküche ist mit Geräten von Miele, Siemens und Bosch ausgestattet. Edles Eichenparkett, ein durchdachtes Smart-Home-System, eine Alarmanlage sowie maßgefertigte Einbaumöbel im Schlafzimmer, Bad und in der Abstellkammer unterstreichen den gehobenen Anspruch dieser Immobilie.
Zwei geschmackvoll ausgestattete Badezimmer – eines mit Dusche, eines mit Badewanne – sowie eine praktische Abstellkammer/Garderobe sorgen für hohen Alltagskomfort. Auch technisch ist die Wohnung zukunftsorientiert ausgestattet: Eine Wärmepumpe und eine nachträglich installierte Photovoltaikanlage tragen zu effizientem und nachhaltigem Wohnen bei. Ein Batteriespeicher wird das Energiekonzept zusätzlich ergänzen.
Abgerundet wird das Angebot durch einen Aufzug mit Ausgang nach draußen, einen Kellerraum mit Steckdose, einen Tiefgaragenstellplatz mit Steckdose, einen Fahrradstellplatz mit Steckdose sowie einen Waschraum im Haus. Zusätzlich steht ein eigener Waschmaschinenanschluss in der Wohnung zur Verfügung.
Insgesamt handelt es sich um eine besonders attraktive, hochwertig ausgestattete Wohnung in einem exklusiven, kleinen Wohnensemble – ideal für alle, die modernes, nachhaltiges und komfortables Wohnen mit Garten und großzügigen Außenflächen suchen.
Ausstattung
- Erstbezug 2021
- ca. 143 m² Wohnfläche (inkl. hälftigem Terrassenanteil)
- ca. 68 m² teilweise überdachte Terrasse
- ca. 60 m² privater Garten zur alleinigen Nutzung
- 4 Zimmer
- Großzügiger Wohn- und Essbereich
- Hochwertige Einbauküche mit Geräten von Miele, Siemens und Bosch
- Edles Eichenparkett
- Bodentiefe Fenster zum Garten
- Smart Home
- Elektrische Rollläden
- Alarmanlage
- Zwei Badezimmer (Dusche & Badewanne)
- Maßgefertigte Einbaumöbel
- Wärmepumpe und Photovoltaikanlage
- Batteriespeicher
- Aufzug
- Tiefgaragenstellplatz mit Stromanschluss
- Kellerraum mit Steckdose
- Fahrradstellplatz mit Stromanschluss
- Waschmaschinenanschluss in der Wohnung sowie gemeinschaftlicher Waschraum
Lage
Die Wohnung befindet sich in angenehm ruhiger Wohnlage und verbindet entspanntes Wohnen mit einer hervorragenden Anbindung. Der Grueneburgpark ist in nur etwa 7 Minuten mit dem Fahrrad erreichbar, der Opernplatz in rund 12 Minuten. Auch fuer Autofahrer ist die Lage attraktiv: Die A66 ist in ca. 4 Minuten erreichbar und sorgt fuer eine schnelle Anbindung in alle Richtungen.
Sonstiges
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VERTRAGSSCHLUSS / DAUER / KÜNDIGUNG
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der Fa. JVH Jung von Haus - Mark Jung Immobilien (im Folgenden JVH genannt) kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Courtageforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
DOPPELTÄTIGKEIT JVH
JVH ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages courtagepflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenskollision vorliegt. Außerdem darf JVH weitere Makler einschalten. Dem Kunden dürfen dadurch jedoch keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen.
PROVISIONSANSPRUCH JVH
Der Anspruch auf Provision ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Kommt durch JVH Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ein anderer als der vorgesehene Hauptvertrag (z.B. Kauf – statt Mietvertrag oder umgekehrt) oder ein Hauptvertrag über ein anderes dem Kunden gehörendes Vertragsobjekt zustande, der mit dem beabsichtigten Hauptvertrag wirtschaftlich im Wesentlichen identisch ist, besteht ebenfalls ein Courtageanspruch . Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Ein Courtageanspruch von JVH besteht ferner, wenn ein Folgegeschäft in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Hauptvertrag abgeschlossen wird. Als Folgegeschäft gelten insoweit auch Erweiterungen oder Veränderungen des ursprünglichen Hauptvertrages. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Die schriftlichen und mündlichen Informationen zum Vertragsobjekt stammen von unseren Vertragspartnern oder sonstigen Auskunftsberechtigten. Dies gilt auch für die das Vertragsobjekt betreffenden Informationen in einem Exposé. JVH wird diese Information nur auf offensichtliche Unrichtigkeit überprüfen. JVH übernimmt aber insbesondere keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen, es sei denn, JVH fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
Irrtum und /oder Zwischenverkauf oder –Vermietung bleiben vorbehalten. Im Übrigen haftet JVH nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit JVH gesetzlich zwingend haftet.
VORKENNTNIS KUNDE
Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er JVH dies unverzüglich mitzuteilen.