Objektbeschreibung
Kapitalanlage in Quickborn: EG-Wohnung (96 m²) + ca. 30 m² Zusatzfläche im Souterrain | vermietet seit 01.10.2016
Diese Erdgeschosswohnung ist für Kapitalanleger spannend, weil sie offizielle Wohnfläche plus echten Zusatznutzen bietet: Neben 96 m² Wohnfläche gibt es ca. 30 m² Souterrain-/Kellerfläche, die teilweise wohnlich genutzt wird (nicht in der Wohnfläche enthalten) – ein klarer Mehrwert für die Vermietbarkeit.
Miete & Vermietung (Fakten) ✅
Vermietet seit: 01.10.2016 (zuverlässige Familie, möchte gerne bleiben)
Nettokaltmiete Wohnung: 950 € / Monat
Garage (separat vermietet): 40 € / Monat
Warmmiete gesamt: 1.400 € / Monat
Kosten / WEG 📌
Baujahr: 1975
WEG: 21 Wohneinheiten
Hausgeld: 588 € / Monat (inkl. 100 € Zuführung Instandhaltungsrücklage)
Umlagefähige Kosten: 432,62 € / Monat
Grundriss & Flächen (für Vermietbarkeit)
Erdgeschoss (96 m²):
3 Zimmer, Balkon (Platz für Tisch/Stühle oder Sonnenliege)
Einbauküche
Bad mit Wanne & Fenster
Gäste-WC
Flur als Essbereich nutzbar
Souterrain / Keller (ca. 30 m² Nutzfläche):
Schlafzimmer, Büro, weiterer Kellerraum
➡️ Zusatzfläche = Argument für langfristige Mieterbindung und Neuvermietung.
Ausstattung
- Balkon
- Garagenstellplatz
- ruhige Lage
- Essbereich im Flur
- großes Wohnzimmer
- Wannenbad mit Fenster
- Souterrain (Nutzfläche)
- Kellerraum
Lage
Die Wohnung liegt in Quickborn, einer gefragten Wohnlage im nördlichen Hamburger Umland. Der Standort verbindet ruhiges Wohnen mit guter Alltagstauglichkeit: Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und Kitas sind in der Umgebung schnell erreichbar. Die Anbindung Richtung Hamburg und Norderstedt ist sowohl mit dem Auto als auch über den ÖPNV praktisch – ideal für Pendler. Gleichzeitig bietet das Umfeld mit viel Grün und Naherholungsmöglichkeiten einen hohen Freizeitwert.
Sonstiges
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Rechtliches:
Die Käuferprovision (inkl.MwSt.) ist auf Grundlage des beurkundeten Kaufpreises von der KäuferIn an Andre Riedel Immobilien zu zahlen und mit notarieller Beurkundung verdient und fällig. Wir haben einen entgeltpflichtigen Maklervertrag über den gleichen Provisionssatz mit der VerkäuferIn abgeschlossen (Maklervertrag mit beiden Seiten gem. §656 BGB).
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir alle Angaben im Exposé mit bestem Wissen und Gewissen auf Basis der von den Eigentümern zur Verfügung gestellten Informationen veröffentlichen. Für gemachte Angaben im Exposé wird keinerlei Haftung übernommen.