Objektbeschreibung
Diese schöne Doppelhaushälfte wurde im Jahr 1990 auf einem 446 qm großen Grundstück errichtet. Es handelt sich um ein Erbpachtgrundstück!
Die Wohnfläche beträgt ca. 128 qm. Im Erdgeschoß befindet sich die Einbauküche mit Esstisch, das Gäste WC, das Wohnzimmer und ein weiterer Raum, der als Büro genutzt werden kann. Im Obergeschoß sind es 4 Schlafräume und ein geräumiges Badezimmer. Durch den größten Raum gelangen Sie auf den sonnigen Balkon. Die Immobilie ist komplett unterkellert und hat auch von Außen einen Zugang in den Keller.
Eine lange Hofeinfahrt mit Garage runden das Angebot ab!
Ausstattung
Individuelle Ausstattungsmerkmale:
- Baujahr: 1990
- 128m² Wohnfläche
- 3 Schlafzimmer
- großer, eingewachsener Garten
- Gäste WC im EG
- Bad mit Wanne, Dusche, WC und zwei Waschbecken
- Waschmaschinenanschluss im Keller
- Gasheizung Bj. 2017
- viel Stauraum im Keller
- Hofeinfahrt mit Garage
Lage
In zentraler Lage, im Memminger Stadtteil Steinheim, befindet sich dieses Mehrfamilienhaus. Steinheim selbst bietet Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, sowie Kindergarten, Grundschule, Banken, Apotheke und Ärzte. Zusätzlich befinden sich im nahegelegenen nördlichen Stadtrands von Memmingen, zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten. Das aktive Vereinsleben im Ort und die günstige Verkehrslage machen Steinheim zum idealen Standort.
Die Verkehrsanbindung an die Autobahnen A7 sowie A 96 sind sehr gut und in ca. 10 Autominuten zu erreichen.
Sonstiges
Erbpacht: Die Restlaufzeit des Erbbaurechtes beträgt 61 Jahre, der Erbbauzins 947,28 EUR.
Hinweise zum GEG
Abhängig vom Alter der Immobilie, der Art des Gebäudes, der Nutzungsart und den bisherigen
Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungsarbeiten des bisherigen Eigentümers kann es zu Pflichten zur Sanierung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) binnen zwei Jahren ab Eigentumswechsel kommen, um die energetischen Voraussetzungen des GEG zu erfüllen. Dazu gehören u.a. die Dämmung der Geschossdecken, § 47 GEG, die Dämmung von Rohren, § 69 GEG, sowie die Modernisierung der Heizungsanlage, §§ 71, 72 GEG.
Wir empfehlen die Hinzuziehung eines Energieberaters zwecks Prüfung von Sanierungspflichten nach dem GEG sowie deren Kostenumfang.
Beachten Sie bitte unsere Datenschutzbestimmungen unter
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