Objektbeschreibung
Willkommen in diesem gepflegten Einfamilienhaus in ruhiger, gefragter Wohnlage in Höchberg bei Würzburg. Das freistehende Haus wurde 1950 erbaut und in den Jahren 2001 sowie 2009 umfassend modernisiert. Auf zwei Geschossen verteilt sich eine großzügige Wohnfläche von ca. 90 m² bei einer Nutzfläche von 109 m² – ideal für Familien, die Wert auf Platz und Funktionalität legen.
Das Haus ist bezugsfertig und steht aktuell leer. Die Raumaufteilung ist durchdacht und praktisch: Im Hochparterre befinden sich der Wohnbereich, Küche und ein Zimmer, während das Obergeschoss Schlaf- und Kinderzimmer sowie einen Durchgangsraum beherbergt. Ein Gäste-WC ist ebenfalls vorhanden.
Grundstück
Das Grundstück hat eine Größe von 552 m² mit rechteckigem Zuschnitt und ist vollständig erschlossen. Es bietet ausreichend Platz für Garten, Garage und weitere Außennutzung. Platz für Ihr Auto bietet die Garage auf dem Grundstück. Ebenfalls befindet sich noch ein Nebengebäude direkt an Das Haus angrenzend auf dem großzügigem Grundstück.
Ausstattung
Ausstattung & Besonderheiten
– Massivbauweise mit Satteldach
– Hochwertige Bodenbeläge: Parkett in Wohn- und Schlafbereichen, Fliesen im EG-Bereich
– Terrasse (renoviert 2012, Südost-Ausrichtung) – ideal für sonnige Stunden im Freien
– Rollläden an den Fenstern
– Moderne Gasheizung (Baujahr 2019), Heizungsmodernisierung 2019
– Warmwasser über Gasheizung (seit 2001)
– Elektroinstallation erneuert 2001
– Keller, Garage, Waschküche sowie Schuppen/Lagerhalle vorhanden
– Laufende Nebenkosten ca. 120 €/Monat
Lage
Lage & Infrastruktur
Höchberg liegt direkt westlich von Würzburg und ist für seine ruhige, grüne Wohnlage bekannt – gleichzeitig sind Stadt und Infrastruktur bestens erreichbar.
– Kindergarten & Schule: ca. 500 m
– Ärztliche Versorgung: ca. 500 m
– Bushaltestelle: ca. 100 m
– Einkaufsmöglichkeiten: Bioläden ca. 600 m, Lidl/Rewe/Aldi in der Nähe
– Freizeiteinrichtungen & Spielplatz: ca. 500 m
– Ortsmitte: ca. 500 m
– Gute Anbindung an Autobahnen und Bundesstraßen
Sonstiges
Auf einen Blick
– Objektart: Einfamilienhaus (EFH)
– Baujahr: 1950 | Modernisierung: 2001 & 2009
– Wohnfläche: ca. 90 m² | Nutzfläche: 109 m²
– Grundstück: 552 m²
– Geschosse: 2 | Wohneinheiten: 1
– Heizung: Gas (Baujahr 2019)
– Objekt voll unterkellert
Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige Anfragen mit Namen, Adresse und Telefonnummer bearbeiten können. Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Sie können Herrn Markus Scheder unter der Mobilfunknummer (0170) 7 08 44 53 oder unter der Festnetznummer (0931) 3 22 41 19 erreichen.
Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Unser Angebot erfolgt mit den uns vom Eigentümer erteilten Informationen, jedoch ohne Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit.
Kundeninformation für Kaufinteressenten
Die gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
"Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt?"
Sie möchten eine Immobilie kaufen und wenden sich an einen Immobilienmakler. Sie sind verwundert, dass Sie der Immobilienmakler nach Ihrem Personalausweis fragt? Und darüber hinaus noch wissen möchte, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist?
Dann erfüllt der Immobilienmakler die Anforderungen des Gesetzgebers gemäß dem Geldwäschegesetz.
Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
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Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vertragspartner vor der Begründung einer Geschäftsbeziehung zu identifizieren sind (§ 3 GwG). Immobilienmakler haben diese Sorgfaltspflicht einzuhalten. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragsverhandlungen ermöglicht wird.
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Bei der Identifizierung sind entweder Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer und ausstellende Behörde festzuhalten oder es ist der Ausweis zu kopieren.
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Darüber hinaus hat der Makler zu klären, ob der Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse handelt oder für einen Dritten.
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Festgehalten werden muss auch, ob es sich bei dem Vertragspartner und ggf. wirtschaftlich Berechtigten um eine Politisch Exponierte Person (PEP) handelt.
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Als Kunde sind Sie verpflichtet, dem Immobilienmakler den Ausweis vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 6 GwG).
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