Objektbeschreibung
Leerstehende Eigentumswohnung zu verkaufen
Diese praktisch geschnittene Wohneinheit befindet sich im 1.OG eines Mehrfamilienhauses. Die insgesamt ca. 68 m² verteilen sich auf einen hellen und großzügigen Wohnbereich, Schlafzimmer, Küche, Badezimmer mit Duschwanne, Diele und Abstellraum. Die großzügige Loggia mit elektrischer Markise lässt sich wunderbar aus dem Wohnbereich erreichen und verschafft dieser Immobilie einen entscheidenden Mehrwert.
Im Jahr 2007 wurden das Dach sowie die Hausfassade erneuert. Die Aufzüge und der Eingangsbereich wurden im Jahr 2012 modernisiert.
Zur Wohnung gehören zudem 2 PKW-Stellplätze auf dem hauseigenen und gesicherten Parkplatz sowie ein Kellerraum.
Das Objekt ist bereits leerstehend und kann somit zu einem gewünschten Termin bezogen oder neu vermietet werden.
Für weitere Objektinformationen stehen wir Ihnen gerne auch persönlich zur Verfügung.
Besichtigungstermine können flexibel nach Absprache vereinbart werden.
Ausstattung
Perfekt als Kapitalanlage oder zur Selbstnutzung
- 2 Zimmer
- Ca. 68 m² Wohnfläche
- 1.OG
- Loggia mit el. Markise
- Badezimmer mit Duschwanne
- 2 PKW-Stellplätze
- Kellerraum
Die angebotene Eigentumswohnung lässt sich nur in Verbindung mit den 2 ebenfalls angebotenen PKW-Stellplätzen zu jeweils 7500 € erwerben.
Lage
Die angebotene Immobilie befindet sich in zentraler Lage von 63477 Maintal-Bischofsheim. Die Stadt Maintal liegt am Main zwischen Frankfurt am Main und Hanau im zusammenhängend bebauten Gebiet. In direkter Nachbarschaft befinden sich Ärzte, eine Apotheke, Einkaufsmärkte, Banken, ein Kindergarten, Schulen sowie eine Bushaltestelle.
Sonstiges
Sonstige Informationen
Haftung:
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Informationen, insbesondere bezüglich Größen und Maße, vom Eigentümer bereitgestellt wurden. Trotz unserer sorgfältigen Überprüfung übernehmen wir keine Verantwortung für deren Richtigkeit. Unsere Immobilienangebote sind unverbindlich und unterliegen der Verfügbarkeit sowie möglichen Zwischenverkäufen, Irrtümern und Fehlern
Geldwäschegesetz:
Gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) sind wir dazu verpflichtet, die Identität unserer Kunden bei Aufnahme einer Geschäftsbeziehung zu bestätigen und zu überprüfen. Bei Privatpersonen geschieht dies durch die Einsichtnahme in den Personalausweis sowie die Erfassung von Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Wohnanschrift, beispielsweise durch eine Kopie des Personalausweises. Bei Unternehmen erfolgt dies durch die Einsichtnahme in das Handelsregister sowie die Erhebung von Informationen zur Firmenbezeichnung, Rechtsform, Registernummer, Anschrift, Sitz und dem Namen des gesetzlichen Vertreters. Diese Unterlagen werden für einen Zeitraum von 5 Jahren aufbewahrt. Gemäß §4 Abs. 6 GwG obliegt es Ihnen als Kunde, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen vorzulegen.