Objektbeschreibung
Diese großzügig geschnittene Wohnung im Hochparterre eines gepflegten Mehrfamilienhauses bietet mit rund 110 m² Wohnfläche viel Raum für eine individuelle Nutzung.
Die Wohnung verfügt über vier gut proportionierte Zimmer.
Ein Balkon in Westausrichtung ergänzt das Raumangebot und lädt dazu ein, die Nachmittags- und Abendsonne zu genießen.
Weiterhin stehen eine Küche, ein Badezimmer, ein zusätzliches Gäste-WC sowie ein praktischer Abstellraum innerhalb der Wohnung zur Verfügung.
Ein Aufzug im Haus sorgt für zusätzlichen Komfort.
Da sich die Wohnung in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet, bietet sie ideale Voraussetzungen, um eigene Wohnvorstellungen umzusetzen.
Insgesamt handelt es sich um eine Wohnung mit großzügigem Grundriss, einer soliden, guten Substanz und viel Entwicklungs-potenzial in begehrter Lage.
Ausstattung
Abstellkammer
Teppich
Fliesen
Lage
Der gefragte Bremer Stadtteil Schwachhausen bietet eine zentrale, erstklassige Wohnlage mit einer kultivierten Nachbarschaft und einer hervorragenden Infrastruktur. Fußläufig ist die beliebte Einkaufsmeile der Wachmannstraße zu erreichen.
Kindergärten und Grundschulen sind über alle Ortsteile Schwachhausens verteilt. Zudem verfügt der Stadtteil über zwei Gymnasien und auch die International School of Bremen, die Universität und der Technologiepark sind gut erreichbar.
Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sind fußläufig nur wenige Minuten entfernt. Die Straßenbahnlinie 6 benötigt nur etwa 10 Minuten zum Hauptbahnhof und in die Innenstadt.
Für Freizeitaktivitäten und Ausflüge im Grünen werden der Bürgerpark und der Stadtwald sehr geschätzt, ebenso wie der Rhododendronpark.
Ein umfangreiches Sportangebot bieten die Sportvereine und Fitnessstudios vor Ort sowie auch ein Golfplatz des Club zur Vahr steht zur Verfügung.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) jeweils in Höhe von 3 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 3,57 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.