Objektbeschreibung
Diese ansprechende 3-Zimmer-Ferienwohnung im Haus „Ferienresidenz Haus Vogelflug“ in Fehmarnsund auf der Insel Fehmarn bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit für eine renditestarke Kapitalanlage. Mit einer Wohnfläche von knapp 75 m² umfasst sie ein großzügiges Wohnzimmer mit offener Küchenzeile, zwei Schlafzimmer sowie ein hochwertig ausgestattetes Badezimmer.
Basierend auf Erfahrungswerten aus vorherigen Verkäufen im Objekt sind über 200 Vermietungsnächte und eine Jahresmiete von ca. 30.000 € realistisch – ein überzeugender Hinweis auf eine hohe Auslastung und lukratives Ertragspotenzial.
Die Lage ist herausragend: Direkt am Naturstrand gelegen, mit freiem Blick auf das Meer und die imposante Fehmarnsundbrücke – ein einzigartiges Merkmal, das Urlaubsgäste begeistert. Die Ausstattung der Wohnung ist modern und vollständig: Glasfaseranschluss, privater Parkplatz, zwei Balkone und mehr. Zudem wurde die Wohnung bisher nicht an Gäste mit Haustieren vermietet.
Für Kapitalanleger bietet sich hier eine sofort vermietbare Einheit in einer erstklassigen Urlaubslage mit hervorragender Vermietbarkeit und attraktiven Ertragskennzahlen. Die Kombination aus exzellenter Lage, hochwertiger Ausstattung und starkem Vermietungspotenzial schafft eine solide Grundlage für Wertsteigerung und nachhaltige Ertragsgenerierung.
Fazit:
Diese elegante 3-Zimmer-Wohnung in Fehmarnsund ist eine seltene Gelegenheit. Der direkte Strandzugang, der atemberaubende Ostseeblick, die hochwertige Ausstattung und die exzellenten Renditemöglichkeiten machen dieses Objekt zu einem wahren Juwel.
Zögern Sie nicht und sichern Sie sich Ihr exklusives Domizil am Meer! Überzeugen Sie sich bei einer persönlichen Besichtigung von den zahlreichen Vorzügen dieser eleganten und exklusiven Wohnung in direkter Ostseelage. Gerne stellen wir Ihnen im Vorweg auch eine virtuelle Besichtigung zur Verfügung.
Hinweis:
Das Gebäude wurde vom Bauträger mit ausgewiesener Umsatzsteuer errichtet und netto für gewerbliche Nutzung verkauft. Damit dieser umsatzsteuerliche Status bestehen bleibt, muss die Wohnung weiterhin gewerblich genutzt/vermietet werden. Da Verkäufer und Käufer als Unternehmer handeln und die Vermietung fortgeführt wird, liegt gemäß § 1 Abs. 1a UStG eine Betriebsveräußerung im Ganzen vor, sodass kein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang entsteht. Bei gewünschter privater Nutzung wäre auf den ursprünglichen Kaufpreis nachträglich Umsatzsteuer zu entrichten. Dieser Hinweis ist nicht rechtsbindend und wir empfehlen Ihnen im weiteren Verlauf Rücksprache mit Ihrem Steuer- oder Rechtsberater zu halten.
Ausstattung
Abstellkammer
Einbaumöbel
Möbiliert
Begehbarer Kleiderschrank
Grillplatz
Strandblick
Wasserblick
PVC
Fliesen
Lage
Die Wohnung befindet sich auf der Ostseeinsel Fehmarn, die besonders bei Seglern, Surfern und Kitern beliebt ist. Die Ortschaft Fehmarnsund, mit ihrem herrlichen, feinsandigen Naturstrand, der von der Wohnung nur etwa einen Steinwurf entfernt ist, liegt an der Südküste der Insel Fehmarn, mit Blick auf die Fehmarnsundbrücke.
Von der großen Terrasse genießen Sie einen schönen Blick auf den Fehmarnsund mit den vorbeiziehenden Segelbooten, zur anderen Seite schweift der Blick über die angrenzenden Felder, Wiesen und Gehölze.
Die Inselhauptstadt Burg ist nur ca. 5 Kilometer entfernt und bietet neben verschiedenen Supermärkten alle weiteren Geschäfte, Ärzte und Apotheken. Die vielen kleinen Cafés und die schöne Altstadt um den Burger Marktplatz laden zum Stadtbummel ein.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. EuV Wohnen GmbH (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.