Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht ein attraktives 1-Zimmer-Apartment mit ca. 24 m² Wohnfläche in hervorragender Innenstadtlage von Homburg. Die Wohnung befindet sich direkt am historischen Marktplatz und profitiert von der zentralen Lage mit kurzen Wegen zu Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, öffentlichen Einrichtungen und dem öffentlichen Nahverkehr.
Die kompakte Raumaufteilung macht das Apartment besonders interessant für Singles, Pendler oder Studenten. Die Wohnung ist derzeit vermietet und erzielt jährliche Mieteinnahmen in Höhe von 4.680 €. Aufgrund der gefragten Innenstadtlage bietet das Objekt eine attraktive Kapitalanlage mit laufenden Erträgen und langfristigem Vermietungspotenzial.
Eine interessante Gelegenheit, eine vermietete Eigentumswohnung in einer der besten Lagen Homburgs zu erwerben.
Ausstattung
Baujahr: 1900
Wohnfläche: ca. 24 m²
Heizung: Nachtspeicherheizung (Elektro)
Energieausweis: vorhanden
Fenster: doppelt verglaste Holzfenster
Lage
Die angebotenen Wohn- und Gewerbeeinheiten befinden sich in zentraler Innenstadtlage von Homburg, direkt am historischen Marktplatz. Das Umfeld ist geprägt von Einzelhandelsgeschäften, Gastronomie, Dienstleistungsbetrieben sowie öffentlichen Einrichtungen und bietet eine hohe Aufenthaltsqualität.
Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind bequem fußläufig erreichbar. Die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie die Nähe zum Hauptbahnhof sorgen für eine ausgezeichnete Erreichbarkeit. Öffentliche Parkmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
Die attraktive Kombination aus historischer Innenstadt, hoher Passantenfrequenz und einer sehr guten Infrastruktur macht diesen Standort sowohl für Wohn- als auch für Gewerbemieter besonders interessant.
Sonstiges
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Paehmua
Tel.: 06841 7774010
Maklerprovision
Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Makler eine Provision in Höhe von 3,57 % (einschließlich der geltenden gesetzliche Umsatzsteuer) des Gesamtkaufpreises zu bezahlen.
Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zzgl. etwaiger weiterer geldwerter Leistungen des Käufers an den Verkäufer (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc). Der Provisionsanspruch des Maklers ist fällig mit Abschluss des vollwirksamen Kaufvertrags mit dem von dem Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner.