Objektbeschreibung
Zum Verkauf steht eine vermietete 3-Zimmerwohnung mit separater Küche am Rand von Gröbzig. Die Erdgeschosswohnung befindet sich in einer ordentlichen und gut verwalteten Wohnanlage und ist seit Oktober 2012 zuverlässig vermietet. Damit eignet sich das Objekt ideal als Kapitalanlage mit sofortigen Mieteinnahmen.
Das Wichtigste im Überblick:
- Regelmäßige Objektpflege durch Hausmeisterservice
- JNKM: 3.528,oo EUR
- Rendite: 7,65 %
- x-Faktor: 13,07
- monatliches Hausgeld: 205 EUR
- monatliche Rücklage: 50,85 EUR
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Kontaktaufnahme.
Lage
Die Stadt Gröbzig ist ein Ortsteil der Stadt "Südliches Anhalt" im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Göbzig hat ca. 2.300 Einwohner und liegt am kleinen Flüsschen "Fuhne". Sie erreichen Gröbzig über die Landstraßen L 146 von Halle und Bernburg und über die L 147 von Köthen und Könnern.Die Wohnung befindet sich in einem ruhigen Wohngebiet.Sämtliche Versorgungseinrichtungen sind fußläufig zu erreichen.
Direkt um die Ecke gibt es einen Netto für den täglichen Badarf. Kindergärten und Schulen sind im Dorf.
Sonstiges
Käuferprovision:
Die Provision in Höhe von 3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt. ist mit Kaufvertragsbeurkundung fällig, sofern der Verkaufspreis über 83.000,00 € liegt.
Liegt der Verkaufspreis dagegen bei bzw. unter 83.000,00 €, ist die fest vereinbarte Mindestprovision in Höhe von 5.950,00 € inkl. MwSt. mit Kaufvertragsbeurkundung fällig. Die Mindestprovision fällt insgesamt nur einmal an, wodurch Verkäufer und Käufer die Mindestprovision jeweils zu 50%, d.h. mit 2.975,00 € inkl. MwSt., tragen.
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Haftung: Wir weisen darauf hin, dass die von uns angegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.
Geldwäschegesetz: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die living halle GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln). Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Immobilienmakler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.