Objektbeschreibung
Diese helle und gut geschnittene 3-Zimmer-Erdgeschosswohnung mit ca. 86,41 m² Wohnfläche befindet sich in attraktiver Lage von Iserlohn.
Der großzügige und offen gestaltete Wohnbereich verbindet Küche, Essbereich und Wohnzimmer zu einem einladenden Lebensmittelpunkt. Ein besonderes Highlight ist der vorhandene Pelletofen, der für eine angenehme Wärme und eine gemütliche Atmosphäre sorgt.
Die Wohnung verfügt über zwei weitere Zimmer, die sich ideal als Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer nutzen lassen. Ergänzt wird das Raumangebot durch ein Badezimmer sowie ein separates Gäste-WC.
Vom Wohnbereich aus gelangen Sie direkt auf die sonnige Südterrasse mit angrenzendem, großzügigem Garten- ein perfekter Ort zum Entspannen und Verweilen.
Zur Wohnung gehören außerdem eine Garage mit WALLBOX für Elektroautos, die Schutz für Ihr Fahrzeug sowie zusätzlichen Stauraum bietet, sowie ein eigenes Kellerabteil. Ein gemeinschaftlich genutzter Waschraum und ein Fahrradkeller stehen ebenfalls zur Verfügung.
Lage
Die Wohnung befindet sich in einer ruhigen und attraktiven Wohnlage von Iserlohn und bietet ein angenehmes Umfeld mit viel Erholungswert.
Ein Kindergarten befindet sich in unmittelbarer Nähe (ca. nur 300 Metern) und unterstreicht die Familienfreundlichkeit der Lage. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sind in ca. 2 km Entfernung erreichbar.
Die Iserlohner Innenstadt ist mit dem Auto gut zu erreichen. Die Lage überzeugt vor allem durch ihre ruhige Umgebung und die Nähe zur Natur- und Erholungsflächen.
Sonstiges
Geldwäschegesetz (GwG)
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Identität unserer Kunden zu prüfen und alle relevanten Transaktionen sorgfältig zu dokumentieren. Grundlage hierfür bilden insbesondere § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG, der die relevanten Beteiligten definiert, sowie § 11 Abs. 1 und 2 GwG, die uns zur Identifizierung unserer Kunden verpflichten. Nach § 11 Abs. 4 GwG dokumentieren wir die durchgeführten Prüfungen, und § 11 Abs. 6 GwG verpflichtet uns, die Unterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren. Bitte halten Sie daher bei Vertragsabschluss gültige Ausweisdokumente bereit. Diese Maßnahmen dienen Ihrer Sicherheit und der Rechtssicherheit unserer Arbeit.
Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt in der Regel schriftlich oder elektronisch zustande. Grundlage ist § 652 BGB, nach dem der Makler Provision erhält, wenn er einen Kauf- oder Mietvertrag nachweist oder vermittelt. Vor Vertragsabschluss informieren wir Sie transparent über unsere Leistungen und Pflichten.
Courtage / Provision
• Verkauf (Käuferprovision): 4 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.
• Vermietung: in der Regel 2 Monatskaltmieten netto zzgl. MwSt.
Die Provision wird mit Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages fällig.
Haftung für übermittelte Daten und Unterlagen
Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität von übermittelten Daten, Plänen, Grundrissen, Bildern oder sonstigen schriftlichen Unterlagen, soweit diese von Dritten stammen oder uns nur zur Verfügung gestellt wurden. Diese Unterlagen dienen ausschließlich zur Erstinformation und ersetzen nicht die persönliche Prüfung durch den Kunden oder ggf. durch Sachverständige. Alle von uns übermittelten Angebote sind freibleibend und erfolgen vorbehaltlich von Irrtümern, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. Wir legen großen Wert auf klar verständliche Informationen und rechtssichere Abwicklung, damit Sie wissen, welche Schritte wir gemeinsam gemeinsam gehen.