Objektbeschreibung
Eine gepflegtes und umsorgtes MFH in unmittelbarer Nähe zum S-Bahn-Anschluss.
Dem Bewohner steht ein PKW-Außenstellplatz (keine feste Zuordnung) zur Verfügung.
Weiterhin bietet die Anlage einen hauseigenen Spielplatz, der wiederum nur den Bewohnern zugänglich ist.
Ausstattung
Das mögliche Zuhause weist eine praktische und klar strukturierte Raumaufteilung auf.
Soll heißen, alle Wohnräume sind von dem Wohnungsflur aus zu erreichen, es gibt keine Durchgangszimmer oder ähnliches.
Sehr angenehm ist das großzügige Wohnzimmer, welches Platz auf über 24m² bietet.
Sehr geräumig ist auch die angrenzende Loggia.
"Im Osten geht die Sonne auf, im Süden nimmt sie ihren Lauf, im Westen wird sie untergehen."
Beim Genießen des Weitblicks ist der Sonnenschein somit der ständige Begleiter.
Das Schlafzimmer bietet über 15m² und und im Kinderzimmer stehen 11,5m² zur Verfügung.
Das Wannenbad ist mit einem Fenster ausgestattet.
Bei einer geschickten Einrichtung der Küche (die derzeitigen Möbel dienen nur zur Anschauung) wäre das Stellen eines kleinen Esstisches mit 2 Stühlen denkbar.
Zur Ablage steht ein Kellerraum bereit.
Lage
Schöneck liegt im Main-Kinzig-Kreis in Hessen, etwa 15 Kilometer nordöstlich von Frankfurt am Main.
Die Gemeinde besteht aus den
Ortsteilen Büdesheim, Kilianstädten und Oberdorfelden, in welchem selbige Bleibe zu finden ist.
Der RMV-Anschluss ist direkt vor der Haustür zu finden!
In 20 Minuten ist die Frankfurter Innenstadt erreicht.
Wer jedoch Feld, Wiesen und einen lauschigen Bauchlauf liebt, wir hier auch fündig.
Die Nidder ist in Sichtweite...
Sonstiges
Wenn das Angebot für Sie spannend klingt, so freuen wir uns über die Zusendung einer E-Mail.
- Gerne möchten wir Ihre konkreten Fragen direkt im Vorfeld beantworten!
Was möchten Sie gerne erfahren, was ist Ihnen wichtig?
Sehr gerne stimmen wir schriftlich oder telefonisch Ihre Vorstellungen
an das neue Zuhause mit diesem Angebot ab.
Welche Anforderungen haben Sie?
Sind Sie nun der Meinung eine Innenbesichtigung könnte sinnvoll sein, lassen Sie es uns, zur Terminabstimmung gerne wissen.
Das Rechtliche:
Ein Immobilienmaklerunternehmen ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht.
Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht.
Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell geschlossene Kaufvertrag.