Objektbeschreibung
Das kleine gemütliche Wohnhaus befindet sich im denkmalgeschützten Stadtkern der Stadt Penig und ist mit seinem zeittypischen Fachwerkbau der barocken Stadtstruktur baugeschichtlich und ortsentwicklungsgeschichtlich von Bedeutung. Erbaut um 1880 wurde es 1900 um einen Anbau erweitert und bietet so nun auf knapp 92 m² Platz auf 3 Etagen. Vollständig renoviert wurden in den letzten 3 Jahren die Bäder, Fußböden und Fenster. Originalgetreu wurden sie im Erdgeschoß als 6-flüglige Kastenfenster in Holz nach historischem Vorbild wieder hergestellt. Beheizt wird das Haus über eine Brennwerttherme, welche sich über SmartHome von Bosch steuern lässt. Das Highlight ist der voll verglaste Fachwerkbau zur Südseite. Die Terrasse ist nicht in der Wohnfläche enthalten. Auf ca. 40 m² genießt man hier die Sonne, die Ruhe trotz Innenstadt und den Blick auf die Stadtkirche.
Ausstattung
Einbauküche
Einbaumöbel im Bad
Verschattung der Glasfront
Lage
Im Landkreis Mittelsachsen, etwa 15 Kilometer von Chemnitz und knapp 70 km von Leipzig entfernt liegt die kleine sächsische Stadt Penig eingebettet in eine hügelige, naturnahe Landschaft an der Zwickauer Mulde. Die Umgebung lädt mit zahlreichen Wander- und Radwegen zur Erholung ein. Die schmucke Kleinstadt verfügt mit seinem historischen Stadtkern mit Renaissance-Rathaus und Schlossplatz über eine funktionierende Infrastruktur. Gaststätten, Hotels und Ärzte befinden sich um die Ecke, Einkäufe des täglichen Bedarfs erledigt man fußläufig. In einer dieser engen verwinkelten Gassen befindet sich das komplett hergerichtete Stadthaus.
Gute Anbindungen an die A72 und B175, die regelmäßige Busverbindungen sorgen für eine komfortable Mobilität. In nur weniger als 30 Minuten erreichen Sie Leipzig, Chemnitz und das Altenburger Land.
Sonstiges
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Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz. Jeder Immobilienmakler ist verpflichtet, "...die Vertragsparteien des Kaufgegenstandes zu identifizieren, sobald der Vertragspartner des Maklervertrages ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages äußert und die Kaufvertragsparteien hinreichend bestimmt sind". Aus diesem Grund bitten wir Sie, spätestens zur Notarbeauftragung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig, um die wirtschaftlich Berechtigten feststellen zu können.