Objektbeschreibung
Diese gemütliche Dachgeschosswohnung befindet sich in einem gepflegten Mehrfamilienhaus in einer beliebten Lage von Bodenheim und überzeugt durch ein angenehmes sowie ruhiges Wohnumfeld.
Hinter der Wohnungseingangstür empfängt Sie ein großzügiger Flur mit ausreichend Platz für eine Garderobe. Von hier aus sind alle Räumlichkeiten bequem erreichbar. Der Mittelpunkt dieses attraktiven Zuhauses ist das Wohnzimmer, das sich am Ende des Flurs befindet. Von dort gelangen Sie auf den Balkon, der zum Entspannen und Verweilen einlädt.
Die Wohnung verfügt neben dem Wohn und Essbereich über eine separate Küche sowie ein Tageslichtbad. Die beiden Schlafzimmer sind ideal geschnitten und bieten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Sämtliche Räume präsentieren sich hell und freundlich und schaffen eine angenehme Wohnatmosphäre.
Abgerundet wird diese Immobilie durch einen angrenzenden Dachboden, der nicht nur zusätzlichen Stauraum bietet, sondern bei Bedarf auch ausgebaut werden kann und somit die Möglichkeit eröffnet, die Wohnung zu erweitern und eine Maisonettewohnung zu realisieren. Im Zuge eines Ausbaus können hier zusätzliche Zimmer sowie ein weiterer Sanitärbereich entstehen.
Ein zugeordneter Außenstellplatz gehört ebenfalls zur Wohnung und ermöglicht komfortables Parken ohne lästige Parkplatzsuche.
Diese attraktive Dachgeschosswohnung ideal für Selbstnutzer & Kapitalanleger
Gerne stellen wir Ihnen weitere Informationen zur Verfügung oder vereinbaren einen persönlichen Besichtigungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ausstattung
- Parkett/Fliesen
- Tageslichtbad mit Badewanne
- Einbauküche
- Essbereich
- Balkon
- Außenstellplatz
- direkt bezugsfrei
- Dachboden mit Ausbaupotenzial
- Waschraum
- Fahrradstellplatz
Lage
Die Immobilie befindet sich in einer überwiegend wohnbaulich geprägten Lage innerhalb der Ortsgemeinde Bodenheim im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Die Straße ist eine Anliegerstraße mit vorwiegend Einfamilienhäusern und zeichnet sich durch ein angenehmes, familienfreundliches Wohnumfeld mit geringem Verkehrsaufkommen aus. Die Lage ist zentrumsnah, sodass der Ortskern von Bodenheim mit seinen Einkaufsmöglichkeiten, gastronomischen Angeboten, ärztlicher Versorgung sowie weiteren Einrichtungen des täglichen Bedarfs in wenigen Minuten fußläufig erreichbar ist.
Bodenheim verfügt über eine gute Verkehrsanbindung: Der örtliche Bahnhof sowie mehrere Bushaltestellen sind in kurzer Entfernung gelegen und ermöglichen eine schnelle Verbindung insbesondere in Richtung Mainz und in die umliegenden Gemeinden. Darüber hinaus ist die Gemeinde von einer landschaftlich reizvollen Umgebung mit Weinbergen und Naherholungsflächen geprägt, die vielfältige Freizeitmöglichkeiten bietet. Insgesamt handelt es sich bei der Lage um eine attraktive Wohnadresse, die ruhiges Wohnen mit guter Infrastruktur und stadtnaher Anbindung verbindet.
Sonstiges
PROVISIONSHINWEIS:
Mit der Anfrage und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma W&F Wohnfinanz GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma W&F Wohnfinanz GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss
- eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die W&F Wohnfinanz GmbH zu zahlen.
- eines KAUFVERTRAGS die ortsübliche Provision/Maklercourtage gegen Rechnung zu zahlen.
HAFTUNG:
Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die W&F Wohnfinanz GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.