Objektbeschreibung
Diese helle Wohnung wurde vor knapp 6 Jahren komplett renoviert und besticht durch ihre zentrale Lage mit fußläufiger Anbindung an die Buxtehuder Innenstadt und dem Bahnhof. Sie erreichen die Wohnung ohne Stufen/ Treppen über einen Aufzug. Wohnzimmer, Küche und Bad werden über den Flur erschlossen, während das Schlafzimmer mit dem Wohnzimmer und der Abstellraum mit der Küche verbunden ist. Eine einladende Einbauküche und eine nach Westen ausgerichtete Loggia runden dieses Angebot ab. Das Bad erhielt im Zusammenhang mit der Renovierung eine moderne Dusche.
8.832,- € p/a Nettokaltmiete.
400,- € p/m Hausgeld, darin enthalten sind knapp 70,- € Instandhaltungsrücklage.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönlichem Gespräch.
Ausstattung
- Aufzug
- Bad mit Dusche
- Küche
- Abstellraum direkt an der Küche
- Loggia (Richtung Westen)
- Vermietet
Lage
Die Bahnhofstraße verbindet den Buxtehuder Bahnhof und die Fußgängerzone. Sie verfügt über zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants, Bankfilialen, Bäckereien usw. Zu Fuß ist man in ca. 5 Min. am Bahnhof und in 5 Min. in der Fußgängerzone.
Buxtehude liegt in der Metropolregion Hamburg und ist eine selbständige Stadt am südlichen Rande des Alten Landes im Landkreis Stade in Niedersachsen. Die Stadt liegt geografisch zwischen dem Hamburger Stadtteil Neugraben-Fischbek und der Kreisstadt Stade an der Bundesstraße 73. Mit rund 40.000 Einwohnern ist Buxtehude die zweitgrößte Stadt des Landkreises Stade.
Sonstiges
Courtage
Die Maklercourtage beträgt 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie ist verdient und fällig bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages und vom Käufer zu zahlen. Mit dem Verkäufer wurde eine Courtagevereinbarung in gleicher Höhe geschlossen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Hinweis
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
Der Anbau mit der Einliegerwohnung ist frei und komplett als Ferienwohnung eingerichtet und erwirtschaftet weitere Erlöse.
Geldwäsche
Ein Makler ist nach dem aktuell geltenden Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität seines Kunden festzustellen. Dazu muss sich der Makler den Personalausweis des Kunden zeigen lassen und die Daten vom Ausweis schriftlich festhalten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und vertraulich behandelt. Die Pflichten sind vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Spätestens jedoch, wenn es das erste Mal zu einem Zusammentreffen zwischen Makler und Kunden kommt, z. B. bei einer Besichtigung. Dies gilt in der Regel nur bei Veräußerungsgeschäften. Das Geldwäschegesetz greift nicht bei der Wohnungsvermietung.