Objektbeschreibung
Diese geräumige Etagenwohnung in Springe bietet mit ihren vier Zimmern und einer Wohnfläche von 98 m² eine solide Grundlage für Kapitalanleger oder all jene, die eine Immobilie nach ihren eigenen Vorstellungen gestalten möchten. Die Wohnung verfügt über drei Schlafzimmer, ein Badezimmer sowie ein separates Gäste-WC und bietet damit ausreichend Platz für eine Familie oder eine gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen.
Die Böden sind mit Fliesen und Laminat ausgestattet, die einfache Ausstattung lässt jedoch viel Spielraum für individuelle Modernisierungsmaßnahmen. Als renovierungsbedürftiges Objekt richtet sich diese Wohnung besonders an Käufer, die das vorhandene Potenzial erkennen und gezielt nutzen möchten.
Zur Wohnung gehören ein Kellerabteil sowie ein Abstellraum, die zusätzlichen Stauraum bieten. Da die Wohnung derzeit vermietet ist, stellt sie eine attraktive Möglichkeit zur Kapitalanlage dar und generiert vom ersten Tag an Mieteinnahmen.
Ausstattung
• Süd-Loggia
• Badezimmer mit Wanne
• Gäste-WC
• Fenster: zweifachverglaste Kunststofffenster (neuwertig)
• Gas-Zentralheizung (Bj. 2020)
• Flachdach saniert und gedämmt (Bj. 2013)
• Vollkeller
Lage
Springe liegt idyllisch am Rande des Deisters, einem der schönsten Mittelgebirge Niedersachsens, und bietet seinen Bewohnern eine einzigartige Kombination aus naturnahem Wohnen und hervorragender Infrastruktur. Die Wolfstalstraße 14 befindet sich in einer ruhigen und dennoch zentral gelegenen Wohnlage, die sowohl für Familien als auch für Naturliebhaber und Pendler gleichermaßen attraktiv ist.
Die Innenstadt von Springe mit ihren Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants sowie wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs ist bequem zu Fuß oder in wenigen Minuten mit dem Fahrrad erreichbar. Schulen, Kindergärten und medizinische Versorgungseinrichtungen befinden sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe und sorgen für eine hohe Lebensqualität im Alltag.
Für Pendler ist die Lage besonders vorteilhaft: Hannover ist über die nahegelegene Bundesstraße sowie über die direkte Bahnverbindung ab dem Bahnhof Springe in rund 30 bis 40 Minuten erreichbar, sodass die Vorzüge des Großstadtlebens jederzeit griffbereit sind.
Wer die Natur liebt, kommt hier ganz besonders auf seine Kosten. Die ausgedehnten Wander- und Radwege des Deisters beginnen quasi vor der Haustür und laden zu Erholung und Freizeitaktivitäten in einer beeindruckenden Landschaft ein. Ob ausgedehnte Spaziergänge durch den Wald, sportliche Radtouren oder einfach frische Luft tanken – die Natur ist hier allgegenwärtig.
Springe verbindet auf harmonische Weise das beschauliche Flair einer Kleinstadt mit allen notwendigen Annehmlichkeiten des modernen Lebens – eine Lage, die keine Wünsche offenlässt.
Sonstiges
Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020):
Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz, das die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst hat. Es stellt an Eigentümer von Immobilien weiterhin größere Anforderungen in Bezug auf die energetische Qualität des Gebäudes. Ziel ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) ändern sich die energetischen Anforderungen im Vergleich zur EnEV 2014 (2016) aber nur unwesentlich:
Zum Beispiel dürfen ab 2026 Ölheizungen in Bestands- und Neubauten nur noch eingebaut werden, wenn ein Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien sichergestellt wird (hybride Anlage) oder ein Anschluss an das Gas- oder Fernwärmenetz nicht möglich ist.
Bestehende Öl- oder Gasheizungen dürfen ab diesem Jahr nur noch weiter betrieben werden, wenn sie nach dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind.
Energieausweis:
Der Energieausweis ist ein reines Informationspapier für den potentiellen Käufer oder Mieter einer Immobilie. Er dient ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll dem Kauf- oder Mietinteressenten einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen. Nach GEG 2020 sind Verkäufer, Vermieter oder Immobilienmakler verpflichtet, potenziellen Käufern oder Mietern bereits vor der Besichtigung einen Energieausweis vorzulegen. Beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses muss der Käufer nach Übergabe des Energieausweises ein Informationsgespräch zum Energieausweis mit einem Ausstellungsberechtigten führen, wenn dieser dies als einzelne Leistung unentgeltlich anbietet.
Für Altbauten mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet worden sind und keine Sanierung aufgrund der Wärmeschutzverordnung 1977 erhalten haben, wird zwingend der bedarfsorientierte Energieausweis benötigt. Für Wohngebäude, die nach 1978 errichtet worden sind, reicht der verbrauchsorientierte Energieausweis aus.
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt unabhängig vom Baujahr Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
Denkmalgeschützte Wohnhäuser sind generell von der Verpflichtung zum Nachweis eines Energieausweises ausgenommen. Der Energieausweis gilt nach GEG 2020 10 Jahre lang. Ein neuer Ausweis wird fällig, wenn nach einer Änderung der Hülle oder nach einer Erweiterung der Nachweis anhand des gesamten Gebäudes erfolgt.
Geldwäschegesetz (GwG):
Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler die personenbezogenen Daten ihrer Kunden festhalten. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Maklervertrag zu erfüllen.
Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Miet- und Kaufinteressenten (Kunden) zeigen zu lassen und die Daten daraus festzuhalten.
Geschäftsbedingungen:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlung verpflichtet zu Schadenersatz. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Kommt durch unsere Vermittlung ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zustande, so ist bei Abschluss die ortsübliche bzw. vereinbarte Maklergebühr zu zahlen. Durch Aufnahme von Verhandlungen werden vorstehende Bedingungen anerkannt.