Objektbeschreibung
Diese Eigentumswohnung bietet eine hervorragende Gelegenheit für Eigennutzer und Kapitalanleger.
Die Wohnung befindet sich im 1. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses in der charmanten Stadt Grünstadt.
Mit einer Wohnfläche von 75,85 m², verteilt auf zwei Zimmer, zwei Balkone, Küche, Tageslichtbad und Flur, bietet diese Immobilie eine tolle Aufteilung.
Die neuen Eigentümer werden die Wohnung nach den eigenen Vorstellungen renovieren.
Optional kann eine Garage zum Preis von 18.000 Euro zusätzlich erworben werden. Sprechen Sie uns gerne an.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage und stehen Ihnen auch gerne bei der Finanzierung Ihrer Traumimmobilie zur Seite.
Bitte geben Sie bei Ihre Anfrage Ihre vollständigen Kontaktdaten an. Andernfalls können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten.
Ausstattung
- Bodenbelag: Laminat, Fliesen
- Fenster: Kunststoff, doppelverglast, Baujahr 2023
- Zwei Balkone
- privater Kellerraum
- Waschküche im Keller
- Das Hausgeld inkl. Rücklage beträgt ca. 352,00 Euro / Monat. Hiervon sind ca. 118 Euro umlagefähig
Lage
Die Wohnung befindet sich in einer ruhige, aber dennoch zentralen Lage von Grünstadt. Die Stadt bietet eine hervorragende Infrastruktur mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Freizeitangeboten. Schulen, Kindergärten und Ärzte sind in unmittelbarer Nähe. Durch die gute Verkehrsanbindung sind auch die umliegenden Städte wie Ludwigshafen und Mannheim schnell erreichbar.
Sonstiges
Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.
Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.