Objektbeschreibung
Lichtdurchflutete 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon, separater Küche und optionalem TG-Stellplatz in Rosenheim
Diese gepflegte und hervorragend geschnittene 2-Zimmer-Wohnung in der Isarstraße in Rosenheim überzeugt mit einer Wohnfläche von ca. 61 m², einer hellen Wohnatmosphäre sowie einer ausgezeichneten Infrastruktur. Ob zur Eigennutzung oder als Kapitalanlage – diese Immobilie bietet beste Voraussetzungen für komfortables Wohnen.
Bereits beim Betreten der Wohnung empfängt Sie eine großzügige Diele mit ausreichend Platz für eine Garderobe. Das helle Wohnzimmer bildet den Mittelpunkt der Wohnung und bietet direkten Zugang zum sonnigen Balkon – der ideale Ort, um entspannte Stunden im Freien zu genießen. Das ruhig gelegene Schlafzimmer überzeugt mit angenehmer Größe und vielseitigen Einrichtungsmöglichkeiten.
Ein besonderes Highlight ist die separate Küche, die ausreichend Platz für individuelle Gestaltung bietet und das Wohnen angenehm vom Kochbereich trennt. Das zeitlos ausgestattete Badezimmer verfügt über eine Badewanne sowie einen elektrischen Handtuchheizkörper und sorgt für zusätzlichen Komfort.
Die im Jahr 1993 errichtete Wohnanlage wird über eine moderne Nah-/Fernwärme-Zentralheizung BJ 2010 beheizt. Eine angenehme Fußbodenheizung in der Wohnung sorgt für ein behagliches Wohnklima. Ein Aufzug bringt Sie bequem bis zur Wohnung sowie in den Kellerbereich. Abgerundet wird das Angebot durch ein abschließbares Kellerabteil sowie einen optional erwerbbaren Tiefgaragenstellplatz.
Ausstattung auf einen Blick:
• Ca. 61 m² Wohnfläche
• Helles Wohnzimmer mit Zugang zum sonnigen Balkon
• Optimaler und funktionaler Grundriss
• Separate Küche
• Schlafzimmer mit angenehmer Größe
• Badezimmer mit Badewanne und elektrischem Handtuchwärmer
• Fußbodenheizung
• Nah-/Fernwärme-Zentralheizung
• Aufzug
• Abschließbares Kellerabteil
• Optionaler Tiefgaragenstellplatz
Eine attraktive Wohnung in gefragter Lage von Rosenheim – ideal für alle, die modernes Wohnen mit einer hervorragenden Verkehrsanbindung und kurzen Wegen zu Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangeboten und der Innenstadt verbinden möchten.
Lage
Die Wohnung befindet sich in attraktiver Wohnlage im Rosenheimer Stadtteil Aisingerwies, in der Isarstraße. Die Umgebung überzeugt durch ihre hervorragende Infrastruktur, kurze Wege des täglichen Bedarfs sowie eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung. Hier wohnen Sie angenehm ruhig und profitieren gleichzeitig von der unmittelbaren Nähe zur Rosenheimer Innenstadt.
Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, darunter Supermärkte, Bäckereien, Apotheken und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs, sind in wenigen Minuten erreichbar. Ebenso befinden sich Ärzte, Kindergärten, Schulen sowie vielfältige gastronomische Angebote in der näheren Umgebung und sorgen für eine hohe Wohn- und Lebensqualität.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hervorragend. Bushaltestellen befinden sich in fußläufiger Entfernung und ermöglichen eine schnelle Verbindung in die Innenstadt sowie zum Rosenheimer Bahnhof. Von dort bestehen regelmäßige Zugverbindungen nach München, Salzburg und Kufstein – ideal für Berufspendler.
Auch mit dem Auto profitieren Sie von einer ausgezeichneten Erreichbarkeit. Die Bundesstraßen B15 und B304 sowie die Autobahn A8 München–Salzburg sind in wenigen Fahrminuten erreichbar und verbinden Rosenheim optimal mit den umliegenden Regionen.
Rosenheim zählt zu den beliebtesten Wohnstandorten im bayerischen Voralpenland und begeistert mit einer gelungenen Kombination aus urbanem Leben und naturnahem Wohnen. Die nahegelegenen Naherholungsgebiete entlang des Inns und der Mangfall sowie zahlreiche Rad- und Spazierwege bieten einen hohen Freizeitwert. Darüber hinaus laden der Chiemsee, der Simssee und die umliegenden Alpen zu vielfältigen Freizeit- und Sportaktivitäten ein.
Diese Lage vereint eine ausgezeichnete Infrastruktur, beste Verkehrsanbindungen und einen hohen Erholungswert – ideale Voraussetzungen für komfortables Wohnen und eine nachhaltige Investition.
Sonstiges
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Es wird eine gleich hohe Maklerprovision mit dem Verkäufer und dem künftigen Käufer vereinbart (wenn der Käufer ein Verbraucher ist) §656c BGB.
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Es wird dem Makler erlaubt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer eine provisionspflichtige Tätigkeit zu entfalten (sog.Makler-Doppeltätigkeit).
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