Objektbeschreibung
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein ehemaliges Mehrfamilienhaus mit ursprünglich vier Wohneinheiten (jeweils eine pro Geschoss), das derzeit als Einfamilienhaus genutzt wird.
Das Gebäude ist nicht unterkellert. Ein früher vorhandener Kartoffelkeller wurde verschlossen. Eine Dämmung ist augenscheinlich nicht vorhanden.
Seit Juni 2025 stehen die äußere Gebäudehülle sowie das Treppenhaus unter Denkmalschutz.
Rückseitig befindet sich ein Innenhof mit größerem Schuppen.
Das Dach wurde im Jahr 2010 erneuert und befindet sich in ordnungsgemäßem Zustand.
Im Dachgeschoss (Spitzboden) sind Velux-Dachflächenfenster verbaut.
Die übrigen Fenster stammen überwiegend aus ca. 2010 und sind als zweifach verglaste Holzfenster ausgeführt.
Im Erdgeschoss wurden rückseitig neue Türen eingebaut, deren Fertigstellung jedoch noch nicht vollständig erfolgt ist.
Die Beheizung erfolgt über eine Fernwärmeanlage aus dem Jahr 2010, die sich unterhalb der Treppe befindet.
Heizkörper sind in den Wohnräumen vorhanden, das Treppenhaus ist unbeheizt.
Im gesamten Gebäude ist Echtholzparkett verlegt, teilweise im ursprünglichen Zustand, teilweise erneuert.
Ausstattung
Erdgeschoss: Zwei Zimmer, Flur, Küche
- Obergeschoss: Drei Zimmer, Flur, Bad
- Obergeschoss: Drei Zimmer, Flur
Dachgeschoss: Zwei Zimmer, Flur, Bad
Spitzboden
Lage
Flensburg ist eine kreisfreie Stadt im Norden Schleswig-Holsteins mit ca. 95.000 Einwohnern.
Das Bewertungsobjekt befindet sich in der Flensburger Nordstadt, ca. 4 km nördlich der Innenstadt.
Die Umgebung ist überwiegend durch mehrgeschossige Wohnbebauung geprägt.
Sonstiges
Im Gebäude besteht an mehreren Stellen Renovierungsstau.
Im 1. Obergeschoss besteht nach vorliegendem Gutachten ein Holzschwammbefall im Fußbodenbereich.
Im 2. Obergeschoss sind Anzeichen für möglichen Holzwurmbefall im Fußboden erkennbar.
Im Gebäude ist an mehreren Stellen Feuchtigkeit und teilweise Schimmelbefall sichtbar.
Das Gebäude wird derzeit als Einfamilienhaus genutzt.
Eine Rückführung in ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten ist grundsätzlich möglich.
Verkauf aus Insolvenz. Der Kaufpreis versteht sich gegen Gebot. Zustimmung Insolvenzverwaltung und Grundpfandgläubiger erforderlich.