Objektbeschreibung
Diese praktisch gelegene 2,5-Zimmer-Wohnung, die noch bis September 2027 vermietet ist, ist ideal als Kapitalanlage.
Öffentliche Verkehrseinrichtungen wie U-Bahn Anschluss und Bushaltestelle sind in weniger als 2 Gehminuten erreichbar und bieten direkte Anbindung zur Münchner Innenstadt und zum Flughafen.
Die helle Wohnung im 13. Stock eines Mehrparteienhauses mit schönem Nord-West Balkon und sensationellem Blick über die Dächer Münchens hat einen guten Grundriss und befindet sich in einem gepflegten Zustand.
ECKDATEN:
• Baujahr 1968
• Wohnfläche ca. 54 m²
• 13. Stock
• Voll möbliert und seit 8 Jahren vermietet (bis zum 31.08.2027)
• Helles Wohn- und Schlafzimmer
• Sensationeller Blick vom Balkon ins Grüne und über die Skyline von München
• Bad mit Duschwanne
• Sehr zentrale, aber ruhige Lage
• 1 Kellerabteil
Ausstattung
Blick ins Grüne
unverbaut
Kellerabteil
Lage
Die Wohnung befindet sich im Münchner Stadtteil Obersendling, einer der beliebtesten Wohnlagen im Münchner Süden. Die Umgebung ist geprägt von gepflegten Wohnanlagen, viel Grün und einer hervorragenden Infrastruktur.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf (Supermärkte, Bäckereien, Apotheken) befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Cafés, Restaurants und kleine Geschäfte verleihen dem Viertel eine angenehme, urbane Atmosphäre.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist ideal. Die U-Bahn Station Machtlfinger Straße (U3) sowie mehrere Buslinien sind fußläufig erreichbar - perfekt für Sport, Erholung und sommerliche Stunden am Wasser.
Eine ruhige, grüne und dennoch hervorragend angebundene Lage - ideal für Singles, Berufstätige oder Studenten, die stadtnah wohnen und gleichzeitig die Natur genießen wollen.
Sonstiges
Kommt auf Grundlage unserer Maklerleistung ein Kaufvertrag über das Objekt zustande, ist der Kunde verpflichtet, eine Maklerprovision in Höhe von 3,57 % einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Berechnungsgrundlage für die Provision ist der Gesamtkaufpreis, der sich aus dem Kaufpreis sowie sämtlichen geldwerten Leistungen des Käufers an den Verkäufer ergibt, insbesondere der Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösezahlungen für Einrichtungsgegenstände oder sonstige vereinbarte Zusatzleistungen.