Objektbeschreibung
Die angebotene 3-Zimmer-Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses in Frankfurt am Main. Die Wohnung überzeugt durch eine funktionale Raumaufteilung mit gut geschnittenen und lichtdurchfluteten Räumen.
Ein besonderes Highlight ist der Balkon mit schönem Blick in den grünen Innenhof, der zum Entspannen und Verweilen einlädt und eine angenehme Ruhe mitten in der Stadt bietet.
Die Fenster befinden sich in einem ordentlichen Zustand und sorgen für gute Lichtverhältnisse in den Wohnräumen. Insgesamt ist die Wohnung renovierungsbedürftig und bietet dadurch viel Potenzial zur individuellen Gestaltung und Modernisierung nach eigenen Vorstellungen.
Die Immobilie eignet sich ideal für Eigennutzer oder Kapitalanleger, die eine Wohnung mit Entwicklungspotenzial in attraktiver Frankfurter Lage suchen.
Lage
Die Wohnung befindet sich in attraktiver und zentraler Wohnlage von Frankfurt am Main. Die günstige Lage zeichnet sich durch ihre angenehme Atmosphäre sowie die hervorragende Anbindung an die Innenstadt aus. Das Umfeld verbindet citynahes Wohnen mit gewachsener Nachbarschaft, zahlreichen Grünflächen und einer sehr guten Infrastruktur.
In unmittelbarer Umgebung finden sich vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants sowie sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Die Frankfurter Innenstadt, Bankenviertel und wichtige Wirtschaftsstandorte sind sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto in kurzer Zeit erreichbar.
Die Lage überzeugt zudem durch ihren hohen Freizeit- und Erholungswert. Parks und Grünanlagen laden zu Spaziergängen, Sport und Erholung im Freien ein. Gleichzeitig bietet das Quartier ein lebendiges Umfeld mit hoher Wohnqualität und gewachsener Nachbarschaftsstruktur.
Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist ausgezeichnet. Mehrere U-Bahn-, Straßenbahn- und Buslinien gewährleisten eine schnelle Verbindung in alle Stadtteile sowie zum Hauptbahnhof und Flughafen. Auch die Autobahnen A3, A5 und A661 sind komfortabel erreichbar.
Insgesamt handelt es sich um eine gefragte Wohnlage, die urbanes Leben, kurze Wege und hohe Lebensqualität ideal miteinander verbindet.
Sonstiges
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Objektnachweises und/oder des Objekt-Exposés.
Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Die Maklercourtage (Maklerprovision) in Höhe von 7,12 % (inkl. MwSt.) vom Kaufpreis ist verdient und fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages und jeweils hälftig in Höhe von 3,56 % (inkl. MwSt.) von Seiten des Käufers und des Verkäufers zu zahlen.
Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Hinweise:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Jegliche Haftung für Schäden, die durch die Nutzung der in diesem Exposé enthaltenen Informationen entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Es obliegt unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Änderungen, Irrtümer sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dieses Exposé stellt kein vertragliches Angebot dar, sondern dient ausschließlich der unverbindlichen Information. Maßgeblich sind allein die Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag.
Ein Energieausweis liegt vor und wird spätestens bei der Besichtigung vorgelegt.
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Als Immobilienmakler sind wir gesetzlich nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Entstehung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung eines Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz sieht u.a. vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.