Objektbeschreibung
3 Zimmer aufgeteilt in 2 Appartements in Top-Lage Wiesbaden Rheingauviertel/ Europaviertel!
Voll möbliert, gepflegt und sofort nutzbar – ideal zur Eigennutzung oder als renditestarke Kapitalanlage.
Mit Stellplatz, großem Keller und in ruhiger, zentraler Lage im Rheingauviertel.
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Wohnung rechts (ca. 32 m², 1 Zimmer)
• Voll möbliert
• 1 Zimmer, Küche, Bad
• Aktuell befristet vermietet – Mietverhältnis kann kurzfristig beendet werden
• Ideal zur Eigennutzung oder als Renditeobjekt
Kaltmiete 700€
Nebenkosten 150€
Wohnung links (ca. 53 m², 2 Zimmer)
• Voll möbliert
• 2 Zimmer, Küche, Bad mit Badewanne
• Jahresmietvertrag, kündbar für Eigennutzung
• Großer, gepflegter Kellerraum
• Eigener PKW-Stellplatz im Innenhof
Kaltmiete 800€
Nebenkosten 100€
Ausstattung
Sehr gepflegtes, ruhiges Haus mit überwiegend Eigentümern
• Regelmäßige Investitionen – keine Instandhaltungsrückstände
• Elektroleitungen und Heizung in einwandfreiem Zustand
• Leitungswasser ist kalkfrei und von bester Trinkwasserqualität
• Gepflegter Vorgarten zur gemeinsamen Benutzung
• Ordnung, Sauberkeit und Mülltrennung im gesamten Haus, Treppenhaus und Kellerräumen
• Sofort nutzbar oder als sichere Kapitalanlage geeignet
Lage
Die Immobilie liegt in belebter Gegend in Wiesbaden Rheingauviertel, Hollerborn. Mehrere Buslinien sind fußläufig zu erreichen. In direkter Umgebung finden Sie einige Restaurants, Supermärkte, Cafés, Bäckereien und Ärzte vor. Außerdem gibt es mehrere Grün- und Parkanlagen, Fitnessstudios, Bars, Modegeschäfte und zwei Buchhandlungen.
Sonstiges
Haftung:
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Objektinformationen vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden.
Eine Haftung der Angaben wird daher nicht vom Makler übernommen.
Geldwäschegesetz:
Der Immobilienmakler ist nach §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 10,4 Abs. 3 Geldwäschegesetzes dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass die relevanten Daten Ihres Personalausweises festgehalten werden, beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler sämtliche Kopien bzw. Unterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren muss.
Ihre Anfrage kann nur mit Ihren vollständigen Kontaktdaten ( Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer ) beantwortet werden.