Objektbeschreibung
Die hier angebotene Doppelhaushälfte befindet sich in beliebter Lage von Schwetzingen dem Stadtteil Hirschacker. Das Objekt stammt aus dem Jahre 1953 und umfasst ca. 131 m² Wohnfläche.
Die Sanierungsarbeiten fanden in den 1990 Jahren statt. Es überzeugt durch seinen Charme und dem besonderen Flair.
Insgesamt werden hier fünfeinhalb Zimmer, eine Küche (die Option einer zweiten Küche ist vorhanden), ein Tageslicht-Badezimmer sowie zwei separate WCs zur Verfügung gestellt. Der Spitzboden wurde zu Wohnzwecken ausgebaut, dieser wird jedoch nicht zur Wohnfläche mit eingerechnet.
Im Allgemeinen besticht die sanierungsbedürftige Doppelhaushälfte durch ihren Baustil und das immense Potential, um das Objekt umzugestalten oder zu modernisieren.
An das Objekt schließt ein Schuppen und eine Garage an des Weiteren ist die Doppelhaushälfte unterkellerter und bietet zusätzlich eine Menge Stauraum bzw. Nutzfläche.
Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass das großzügige Grundstück geteilt werden kann zwecks Bebauung. Das mögliche Baugrundstück umfasst die Hälfte der Gesamtfläche von ca. 600 m² in zweiter Reihe. Die Bebauung ist wie in den angrenzenden Nachbargebäuden möglich.
Das Objekt kann im Gesamten oder getrennt erworben werden. Die Kosten für die Grundstücksteilung sind bei einem Teilverkauf vom Erwerber zu tragen.
Ausstattung
- Anbau (Schuppen)
- Garage
- Garten
- Zweites Baugrundstück möglich
- Kauf im Konvolut oder getrennt möglich
- Spitzboden ist ausgebaut (keine Wohnfläche angesetzt)
Lage
Diese Doppelhaushälfte befindet sich in guter Lage von Schwetzingen / Hirschacker.
Sonstiges:
Alle genannten Daten zum Objekt beruhen auf Angaben des Eigentümers.
Wir, die Firma Ueltzhöffer Immobilien, können daher trotz sorgfältiger Prüfungen keine Haftung für
die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Insbesondere die Angaben zur Wohnfläche, zur Nutzfläche
und zur Aufteilung der Wohn-/Nutzfläche sind von uns nicht durch ein eigenes Aufmaß oder eine eigene
Wohnflächenberechnung kontrolliert worden
Weiterhin verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
ACHTUNGACHTUNGACHTUNG****ACHTUNGACHTUNG***ACHTUNG
Anfragen können wir leider nur mit vollständiger Adresse und Rufnummer bearbeiten.
Finanzierungsbestätigung / Kapitalnachweis bei Besichtigungswunsch erforderlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
DSGVO:
Der Kunde stimmt der für die Ausführung des Auftrags notwendigen Datenerhebung
und Datenspeicherung ausdrücklich zu.
Geldwäschegesetz:
Gesetzliche Pflichten der Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG:
Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist unser Immobilienbüro verpflichtet, spätestens bei Vertragserstellung die Identität des Kunden festzustellen. Zu diesem Zweck bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität) vor Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zu erheben haben. Dies erfolgt mittels Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses.
Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Wenn Sie ein Gebäude komplett sanieren und energetisch neu bewerten oder kaufen, ist es vorgeschrieben, dass Sie Beratungsangebote zum Energieausweis recherchieren. Finden Sie ein solches Gratis-Angebot von einer entsprechenden Fachperson, müssen Sie ein Beratungsgespräch wahrnehmen. Dies kann eine persönliche Beratung bei Ihrer Verbraucherzentrale sein.
https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/energieberatung-bw
https://ueltzhoeffer.net/datenschutz/
Sonstiges
Courtagepassus:
Der Makler-Vertrag mit uns und-oder unseren Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande.
Die Käufercourtage in Höhe von 2,38 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung.
Ueltzhöffer Immobilien und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zu Gunsten dritter, §382 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar-und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Sämtliche Angaben stammen vom Eigentümer und dienen einer ersten Information. Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Irrtümer und ein Zwischenverkauf bleiben grundsätzlich vorbehalten.